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  • 10.05.2014 – Verkehrspunktesystem wurde neu geregelt
    10.05.2014 – Verkehrspunktesystem wurde neu geregelt
    SICHERHEIT – Wissen & Tipps Bereits am 01.05.2014 ist die Neuregelung des Punktesystems in Kraft getreten. Das neue „Fahreignungsregister“ löst das alte „Verkehrszen...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Wissen & Tipps

Verkehrspunktesystem wurde neu geregelt

 

Bereits am 01.05.2014 ist die Neuregelung des Punktesystems in Kraft getreten. Das neue „Fahreignungsregister“ löst das alte „Verkehrszentralregister“ ab.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Es werden im Wesentlichen nur noch Verstöße mit Punkten bewertet, die die Verkehrssicherheit gefährden, (zum Beispiel Handyverstöße, Geschwindigkeitsverstöße, bestimmte Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften). Außerdem erhalten Personen Punkte, die Feuerwehrzufahrten zuparken oder Unfallflucht begehen. Andere Verstöße werden hingegen nicht mehr erfasst (zum Beispiel unerlaubtes Einfahren in die Umweltzone). Sie werden zum 01.05.2014 aus dem Registerbestand gelöscht.
  • Feste Tilgungsfristen. Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Eintrag verlängert nun nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.
  • Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7 Kategorien).
  • Drei Maßnahmenstufen: Zunächst Erfassung im Register „Vormerkung“ (bis zu 3 Punkten). 1. „Ermahnung“ (4–5 Punkte), 2. „Verwarnung“ (6–7 Punkte), 3. „Entziehung der Fahrerlaubnis“ (ab 8 Punkten).
  • Neues, freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten. Das neue Fahreignungsseminar soll den Teilnehmern helfen, sicherheitsrelevante Fehler in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird fünf Jahre lang erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
  • Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Auf der Stufe „Verwarnung“ (6–7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
  • Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro) durch Anhebung der Verwarnungsgeld- bzw. Eintragungsgrenze. Dadurch wird das Verwarnungsverfahren zur einfachen und zügigen Erledigung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gestärkt. Damit weiterhin die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße im Fahreignungsregister erfasst werden können, werden einige Bußgeldregelsätze (zum Beispiel für Handyverstöße), die derzeit unterhalb von 60 Euro liegen, angehoben. Zum Teil erfolgt daneben auch eine Anhebung von Regelsätzen für einige nicht-verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, die nicht mehr mit Punkten bewertet werden (zum Beispiel Fahren in Umweltzonen ohne Plakette).
  • Zum Stichtag 01.05.2014 werden alle Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt weitestgehend automatisiert umgestellt. Künftig soll auch eine Online-Abfrage des eigenen Punktestands möglich sein. Das Kraftfahrtbundesamt digitalisiert gerade die Millionen von Daten. 2016 kann man seinen Punktestand dann online abrufen. (ac)

 

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