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Steuer & Recht
Deutschland braucht Fachkräfte. Um den Bedarf zu decken, hat die Bundesregierung die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Jahr 2012 vereinfacht. Der erste Bericht zum Anerkennungsgesetz gibt einen Überblick über das bereits Erreichte und darüber, was noch zu tun ist. Das Bundeskabinett hat ihn am 02.04.2014 beschlossen.
Von April bis Ende 2012 haben insgesamt 11.000 ausländische Fachkräfte den Antrag auf ein Anerkennungsverfahren gestellt. Davon haben die zuständigen Stellen rund 7.500 ausländische Berufsabschlüsse als gleichwertig anerkannt. Die Mehrzahl der ausländischen Abschlüsse wurde also akzeptiert.
Das betraf allein mehr als 5.000 dringend benötigte Ärzte und Ärztinnen, rund 1.500 Gesundheits- und Krankenpfleger und fast 350 Zahnärzte. Engpässe, die in Deutschland in den Gesundheitsberufen in erheblichem Ausmaß vorhandenen sind, konnten dadurch bereits reduziert werden. Die meisten Antragsteller kamen aus Rumänien, der Russischen Föderation, Polen und Österreich.
Das ergibt der erste Bericht zum Anerkennungsgesetz. Das Bundeskabinett hat ihn beschlossen und Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Das mit dem Bericht vorliegende erste Anerkennungs-Monitoring zeigt auch, was noch zu tun ist, um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse weiter zu verbessern.
Das Gesetz zur leichteren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist im April 2012 in Kraft getreten. Wer einen ausländischen Berufsabschluss hat, hat damit einen Rechtsanspruch auf Prüfung, ob dieser Abschluss mit einem deutschen gleichwertig ist. Mit der Anerkennung der Berufsqualifikation verbessern sich die Aussichten der ausländischen Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. Gleichwertige Berufsabschlüsse erleichtern es zudem, in Deutschland schneller heimisch zu werden.
Ausländische Fachkräfte gesucht
Die leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse macht Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver. Zwar gehört Deutschland heute zu den Ländern mit den geringsten Hürden für die Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte, so die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD ), trotzdem kommen noch viel zu wenig Fachkräfte hierher.
Die Anerkennungsverfahren bringen den Betrieben Vorteile bei der Personalgewinnung und -entwicklung. Das Bundesbildungsministerium und die Sozialpartner werden daher die Betriebe zukünftig noch stärker informieren und sensibilisieren.
Bereits heute sind viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Der demografische Wandel wird sich in Zukunft aber noch stärker auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen. Bis 2025 werden über 6 Millionen Arbeitskräfte weniger zur Verfügung stehen, wenn sich die Situation nicht ändert. Das Anerkennungsgesetz ist daher Teil des Fachkräftekonzepts der Bundesregierung. Deutschland braucht als weltoffenes Land qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer.
Mehr Lehrgänge, um Abschlüsse anzugleichen
Der Bericht zeigt auch auf, was noch getan werden muss, um mehr Abschlüssen anerkennen zu können. So wird deutlich, dass mehr bundeseinheitliche Fach- und Sprachlehrgänge entwickelt werden müssen. Die Bundesregierung wird dies fördern.
Die passenden Zusatzqualifikationen können wesentliche Unterschiede zwischen ausländischen und deutschen Berufsqualifikationen ausgleichen. Vor allem bei nicht-europäische Zuwanderern gibt es oft wesentliche Qualifikationsunterschiede zwischen ausländischen und deutschen Berufsabschlüssen. Zudem gibt es vor allem für nichtakademische Heilberufe zu wenige Angebote.
Auch Sprachlehrgänge spielen weiterhin eine große Rolle, um die berufliche Anerkennung zu erleichtern. Geringere sprachliche Hürden werden es auch Arbeitgebern erleichtern, sich mehr um ausländische Fachkräfte zu bemühen.
In Deutschland leben 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. 2,9 Millionen haben einen Abschluss im Ausland gemacht. Insgesamt rund 300.000 Menschen in Deutschland können von dem Anerkennungsgesetz profitieren, weil sie unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt oder arbeitslos sind und weil sie vor April 2012 keinen Anspruch auf ein Verfahren hatten.
In Deutschland gibt es zwar keinen flächendeckenden Fachkräftemangel. Es fehlen aber in zwanzig Berufsgruppen Fachkräfte. Betroffen sind sowohl Ausbildungsberufe als auch Berufe, für die ein Hochschulabschluss vorausgesetzt wird. Bis 2030 werden in Erziehungs- und Sozialberufen, bei Managern und leitenden Angestellten sowie in technischen Berufen die größten Engpässe erwartet.
Den Bericht zum Anerkennungsgesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Quelle: Bundesregierung
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