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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der
Kauf einer Versicherung soll in Zukunft einfacher werden und mit
weniger Risiken behaftet sein, fordert das Europaparlament. Am
26.02.2014 stimmten die EU-Abgeordneten über Änderungsanträge zu einer
geplanten Reform der EU-Regeln ab, die festlegen, welche Informationen
Versicherungsvertreter ihren Kunden liefern müssen.
Der Entwurf
der Kommission wurde von den EU-Abgeordneten in entscheidenden Punkten
verändert: beim Verkauf von Lebens- und Sachversicherungen sollen in
Zukunft für alle Versicherungsfirmen und Makler gleiche Bedingungen
herrschen. Auch müssen alle Anbieter ihren Kunden gleiche Informationen
zur Verfügung stellen.
Leicht verständliche Informationen
Bevor
potenzielle Käufer einen Vertrag unterzeichnen, müssen ihnen
ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen
klare und leicht verständliche Ausführungen zur Art der Versicherung,
die mit dem Vertrag einhergehenden Verpflichtungen, die versicherten und
ausgeschlossenen Risiken, mögliche Zahlungsmethoden und die Kosten.
Die Käufer müssen ebenfalls über die Gesamt-Vertragssumme informiert werden, inklusive Beratung und Dienstleistungsentgelte.
Versicherungsmakler
müssen darüber hinaus ihre Identität und Kontaktdaten offenbaren und
auf mögliche Interessenkonflikte hinweisen.
Die EU-Staaten würden von den Versicherungsmaklern auch verlangen, jegliche Art von Provisionen und Gebühren offenzulegen.
Kundenwünsche haben Vorrang
Alle
Versicherungsmakler sollten sich bei einer Behörde oder Institution
ihres Landes registrieren lassen, heißt es im Text weiter. Auch müssten
sie auf die korrekte Ausbildung ihrer Angestellten achten, damit diesen
den Wünschen der Kunden tatsächlich gerecht werden können.
Wer
Versicherungen vertreibt, sollte in Zukunft selbst gegen Klagen wegen
beruflicher Fahrlässigkeit versichert sein. Der Versicherungsschutz
sollte mindestens 1.250.000 Euro betragen.
Makler, die die
Produkte anderer Versicherungsunternehmen vertreiben, sollten gemeinsam
einen Garantiefonds schaffen, der Mittel im Wert von 4 % aller jährlich
eingenommenen Prämien enthält. Aus diesem Fonds sollten Kunden
entschädigt werden, deren Versicherer fällige Prämien oder
Schadenssummen nicht zahlen kann.
Versicherungspakete
Wird
eine Versicherung im Paket mit anderen Dienstleistungen oder Produkten
verkauft, sollten Kunden die Möglichkeit haben, die Bestandteile
gemeinsam oder getrennt zu kaufen. Auch müssten die Informationen über
Kosten und Risiken für jeden Bestandteil des Gesamtpakets einzeln
aufgelistet werden.
Die nächsten Schritte
Das
Parlament hat über die Änderungsanträge abgestimmt, nicht aber über das
zugrundeliegende Gesetzespaket im Ganzen. Damit wollen die
EU-Abgeordneten ihre Position verdeutlichen, ohne gleichzeitig die Tür
für eine Einigung mit dem Ministerrat in erster Lesung zu verschließen.
Quelle: EU-Parlament
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