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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der
US-Internetkonzern Google hat neue Verpflichtungszusagen angeboten, um
eine Kartellstrafe durch die Europäische Kommission abzuwenden.
Google
hat nun zugesagt, in seiner Suchmaschine neben den konzerneigenen
speziellen Suchdiensten (etwa für Waren, Hotels und Restaurants) auch
jeweils drei konkurrierende spezielle Suchdienste gleichrangig
darzustellen. Diese Zusage gilt nicht nur für bestehende, sondern auch
künftig für alle neuen Suchdienste.
Der für Wettbewerbspolitik
zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia sagte dazu am
05.02.2014 in Brüssel: "Mein Auftrag ist es, den Wettbewerb im Interesse
der Verbraucher zu schützen, nicht für Konkurrenten. Ich glaube, dass
die neuen Zusagen, die Google nach langen und schwierigen Gesprächen
gemacht hat, die Bedenken der Kommission ausräumen können. Ohne Google
daran zu hindern, die eigenen Dienste zu verbessern, bekommen Nutzer
eine echte Auswahl auch zu konkurrierenden Diensten, die in einer
vergleichbaren Weise dargestellt werden. Dann können die Nutzer die
beste Alternative wählen. So haben sowohl Google als auch Wettbewerber
einen Anreiz für Innovationen. Wenn wir diese Zusagen für
rechtsverbindlich erklären, wären faire Wettbewerbsbedingungen wieder
hergestellt und für die kommenden Jahre gesichert."
Die
Kommission wird nun die Beschwerdeführer darüber informieren, warum sie
die von Google gemachten Zusagen für geeignet hält, die
Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen. Die Beschwerdeführer
können sich dazu noch einmal äußern, bevor die Kommission die Zusagen
für rechtsverbindlich erklärt.
Die Kommission hatte Bedenken,
dass Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für
Online-Suche, Suchmaschinenwerbung und Vermittlung von
Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum missbraucht haben
könnte. Die Ermittlungen laufen bereits seit 2010. Im März 2013 hatte
die Kommission Google mitgeteilt, dass nach ihrer vorläufigen
Beurteilung die folgenden vier Geschäftspraktiken von Google
möglicherweise gegen EU-Kartellrecht verstoßen, welches die
missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet
(Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Dabei handelt es sich um:
Google
hatte bereits 2013 zugesagt, dass die Links zu konkurrierenden
Suchdiensten künftig deutlich sichtbarer dargestellt werden. Dritte
könnten die unautorisierte Verwendung ihrer Inhalte in den Suchdiensten
von Google künftig besser verhindern. Verleger könnten auch nicht mehr
gezwungen werden, ihren Bedarf an Suchmaschinenwerbung über Google zu
decken. Auch das plattformübergreifende Management von
Suchmaschinen-Werbekampagnen sei mit den neuen Verpflichtungszusagen von
Google künftig möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission
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