ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.01.2014 – Arbeitslosengeld nur nach Beschäftigung in Deutschland
    28.01.2014 – Arbeitslosengeld nur nach Beschäftigung in Deutschland
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Unionsbürger genießen Freizügigkeit in allen Europäischen Staaten und zwar auch, wenn sie arbeitslos sind. Wer in Deutschland Arbeitslosen...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Arbeitslosengeld nur nach Beschäftigung in Deutschland - keine Ausnahme bei Arbeit in Griechenland

 

Unionsbürger genießen Freizügigkeit in allen Europäischen Staaten und zwar auch, wenn sie arbeitslos sind. Wer in Deutschland Arbeitslosengeld beansprucht, darf sich deshalb auch auf Beschäftigungszeiten in anderen Unionsstaaten berufen. Dieser elementare Grundsatz des europäischen Rechts gilt aber nicht ohne Einschränkung. Das hat das Bayerische Landessozialgericht in einem nunmehr veröffentlichten Beschluss betont.

Arbeit in Deutschland und Griechenland
Der Kläger hatte von 1990 bis 2005 als Sachbearbeiter einer Krankenkasse in Deutschland gearbeitet. Dann übersiedelte er nach Rhodos, wo er bis 02.05.2012 beschäftigt war. Von dort kehrte er nach Deutschland zurück und beantragte zwei Tage später Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte ab: Arbeitslosengeld erfordere eine Vorbeschäftigung in Deutschland von mindestens 12 Monaten Dauer. Diese müssten in einem Rahmen von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit liegen. Daran fehle es, weil die griechische Beschäftigung nicht anzurechnen sei. Dagegen wandte sich der Kläger und verfolgte seinen Arbeitslosengeld-Anspruch vor Gericht weiter.

Beschluss: Griechische Zeiten bleiben unberücksichtigt
Das Bayerische Landessozialgericht hat bestätigt, dass die konkreten Beschäftigungszeiten in Griechenland keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland begründen. Nach dem Freizügigkeitsgrundsatz seien zwar Vorbeschäftigungszeiten in allen Europäischen Staaten zu berücksichtigen. Das gelte aber in erster Linie für Grenzgänger sowie für Personen, die vor der Arbeitslosigkeit wenigstens einen Tag in Deutschland gearbeitet hatten. Im Falle des Klägers aber ordne das Europäische Recht der Arbeitssuche im letzten Beschäftigungsstaat einen Vorrang zu. Mangels aktuellen Bezugs zum deutschen Arbeitsmarkt sei Arbeitslosengeld nicht zu bewilligen.

Weitere Schwerpunkte der Entscheidung
Die rechtskräftige Entscheidung war im Prozesskostenhilfeverfahren ergangen und somit allein auf Grund summarischer Prüfung. Sie zeigt gleichwohl, in welchen Fällen das Europäische Recht ausländische Vor-Beschäftigungszeiten für den Arbeitslosengeld-Bezug ausreichen lässt - und wann nicht. Der klarstellenden Entscheidung kommt vor dem Hintergrund der europäischen Arbeits-Migration erhebliche Bedeutung zu.

LSG Bayern, Beschluss L 9 AL 198/13 B vom 11.12.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken