ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 25.01.2014 – Aussteigen auf der Autobahn hat Folgen
    25.01.2014 – Aussteigen auf der Autobahn hat Folgen
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Wer auf der Autobahn aussteigt, um den Blechschaden nach einem Auffahrunfall zu begutachten, hat als Geschädigter eines daraufhin folgenden U...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Aussteigen auf der Autobahn hat Folgen

 

Wer auf der Autobahn aussteigt, um den Blechschaden nach einem Auffahrunfall zu begutachten, hat als Geschädigter eines daraufhin folgenden Unfalls eine Mitschuld zu tragen. Denn die Autobahn dürfe man nur im äußersten Notfall betreten, betont das Oberlandesgericht Karlsruhe und gibt dem Kläger eine Teilschuld von 20%.

Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, musste ein Audi auf der Autobahn aufgrund eines Staus abbremsen. Der nachfolgende Nissan fuhr ihm deswegen hinten auf. Beide Fahrzeuge hielten auf der mittleren Spur und die Beteiligten stiegen aus, um den Schaden zu begutachten. Während sich aber der Beifahrer des Audis zwischen den beiden Pkws befand, löste sich der Stau auf und ein VW knallte nahezu ungebremst mit einer Geschwindigkeit von ca. 160 km/h auf den stehenden Nissan. Dadurch wurde der Beifahrer eingequetscht, trug schwere Verletzungen davon und ist seitdem zu 100% erwerbsunfähig und schwerbehindert.

Der Geschädigte verklagte den VW-Fahrer daraufhin auf Schmerzensgeld. Dieser bestreitet zwar nicht, mit der hohen Geschwindigkeit den Unfall grob fahrlässig mitverursacht zu haben. Da der Kläger aber verbotenerweise die Autobahn betreten hatte, habe er durch seine Unachtsamkeit ebenso grob fahrlässig gehandelt und sich dadurch selbst in Gefahr gebracht. Daher möchte er lediglich die Hälfte der Unfallschuld anerkennen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Geschädigten nur zum Teil recht. Denn ein Blechschaden zu begutachten berechtige keine Ausnahme vom Verbot, die Autobahn zu betreten. Dies sei lediglich in Notsituationen gestattet, wie etwa einer Hilfeleistung. Die Hälfte der Unfallschuld treffe ihn dadurch aber noch nicht. Die Richter berücksichtigten sein Mitverschulden zu 20%. Entscheidend für die Aufteilung der Schuld sei, welches Verhalten maßgeblich zum Unfall beigetragen habe, so die Deutsche Anwaltshotline. Und dies sei nach Ansicht der Richter vielmehr die Unachtsamkeit des auffahrenden VW-Fahrers gewesen. (ac)

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. 06.2013, Az.: 1 U 136/12

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken