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  • 06.12.2013 – EU: Einigung über die Sicherstellung und Einbeziehung von Erträgen aus Straftaten erzielt
    06.12.2013 – EU: Einigung über die Sicherstellung und Einbeziehung von Erträgen aus Straftaten erzielt
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) der Europäischen Union hat am 3. Dezember mit dem Europäischen Parlament und der Europä...

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Steuer & Recht

EU: Einigung über die Sicherstellung und Einbeziehung von Erträgen aus Straftaten erzielt

 

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER II) der Europäischen Union hat am 3. Dezember mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Union in Brüssel eine Kompromisseinigung bezüglich der Richtlinie über die Sicherstellung und Einbeziehung von Erträgen aus Straftaten angenommen. Diese Richtlinie soll den nationalen Behörden helfen, Erträge aus grenzüberschreitenden Straftaten oder dem organisierten Verbrechen leichter zu beschlagnahmen oder einzubeziehen.

"Diese Richtlinie war von Anfang an eine der wichtigsten Prioritäten der litauischen EU-Ratspräsidentschaft im Justizbereich. Sie sollte zu einem äußerst effizienten praktischen Instrument der Mitgliedstaaten im Kampf gegen das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen werden. Mit der Annahme dieser Richtlinie werden Gesetzeslücken der Europäischen Union geschlossen und effiziente, einfache und praktische Mechanismen zur Sicherstellung und Einbeziehung der Erträge aus Straftaten entwickelt. Auf diese Art und Weise wird dem organisierten Verbrechen ohne jeglichen Zweifel ein wichtiger Schlag versetzt. Die litauische EU-Ratspräsidentschaft ist sich des praktischen Nutzens und der Bedeutung dieser Maßnahmen vollkommen bewusst und hat dieser Richtlinie viel Aufmerksamkeit geschenkt, um in einer möglichst kurzen Zeit, eine möglichst gute Einigung zu erzielen", sagte der Vorsitzende des Ausschusses der Ständigen Vertreter Botschafter Raimundas Karoblis.

Nach der Annahme dieser Richtlinie würden den Mitgliedstaaten effizientere Maßnahmen zur Vorbeugung des grenzüberschreitenden und organisierten Verbrechens sowie zur Vernichtung des finanziellen Anreizes zur Verfügung stehen, wodurch finanzielle Verbrechen sich nicht mehr lohnen würden.

Diese Richtlinie legt Regeln zur Sicherstellung des Vermögens fest, das später womöglich einbezogen wird; darüber hinaus sind darin Regeln zur Einbeziehung der Erträge, zur Beschlagnahmung des Vermögens in entsprechender Höhe, zu einer erweiterten Beschlagnahmung und zur Beschlagnahmung aus den Drittländern enthalten. In der Richtlinie sind mehr Möglichkeiten zur Beschlagnahmung der Erträge aus Straftaten vorgesehen, wenn der Angeklagte sich versteckt oder krank ist. Die Richtlinie enthält eine ausführliche Liste der Schutzmaßnahmen und Garantien für die Personen, für die eine der in der Richtlinie enthaltenen Maßnahmen angewandt wurde, sie enthält darüber hinaus einen Mechanismus zur Erfassung der erforderlichen statistischen Daten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit in Erwägung ziehen, das beschlagnahmte Vermögen im Interesse der Gesellschaft oder zu den sozialen Zwecken zu verwenden.

Bei dem Stockholm-Programm handelt es sich um einen Aktionsplan der EU für die Zusammenarbeit im Justiz- und Innenbereich, die Kommission und die Mitgliedstaaten haben nun dazu aufgerufen, ein effizienteres Verfahren zur Einbeziehung der Erträge aus Straftaten festzulegen und die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Behörden zu stärken. Im März 2012 hat die Kommission einen Vorschlag zur Richtlinie gemacht, im Dezember 2012 hat der Rat eine Einigung erzielt. Im Mai 2013 hat das Europäische Parlament sie in einer Vorabstimmung bewilligt, dann hat die litauische EU-Ratspräsidentschaft die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen, damit bis Ende des Jahres die erste Anhörung mit einer Einigung abgeschlossen werden kann.

Sobald die Einigung in der Plenarsitzung des Europäischen Parlamentes bewilligt ist, wird die Richtlinie in den kommenden Monaten offiziell angenommen.

Quelle: EU-Kommission

 

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