ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 02.11.2013 – Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein
    02.11.2013 – Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem nach links in ein Grundstück abbiegenden Pkw zusammenstößt, kann 75% seines Schadens se...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein

 

Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem nach links in ein Grundstück abbiegenden Pkw zusammenstößt, kann 75% seines Schadens selbst zu tragen haben. Wer beim Überholen einer Fahrzeugkolonne mit einem durch eine Kolonnenlücke nach links abbiegenden Pkw zusammenstößt, kann nur 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Urteilen vom 09.07.2013 (9 U 191/12) und vom 23.04.2013 (9 U 12/13) das Eigen- bzw. Mitverschulden des jeweils überholenden Fahrers entsprechend beurteilt.

In dem dem Rechtsstreit 9 U 191/12 zugrunde liegenden Fall überholte der seinerzeit 47jährige Kläger aus Marl im Juli 2009 auf der Sinsener Straße in Oer-Erkenschwick mit seinem Mokick eine aus drei Fahrzeugen bestehende Kolonne und stieß mit dem nach links in eine Grundstückszufahrt einbiegenden ersten Fahrzeug der Kolonne zusammen. Aufgrund der besonderen Umstände des zu beurteilenden Falles war ein Verschulden der beklagten Linksabbiegerin, einer seinerzeit 45jährigen aus Marl, nicht festzustellen. Deswegen sei bei ihrem Fahrzeug nur die Betriebsgefahr zu berücksichtigen, so dass der Kläger, so der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm, 75 % seines Schadens selbst zu tragen habe. Den Kläger treffe ein erhebliches Verschulden, weil er verbotswidrig bei einer für ihn unklaren Verkehrslage überholt habe.

Im Fall des Rechtsstreits 9 U 12/13 überholte der seinerzeit 43jährige Beklagte aus Brakel mit seinem Motorrad im März 2012 auf der B 64 in Höxter eine aus mehreren Fahrzeugen bestehende Kolonne und kollidierte mit dem unvorsichtig unter Ausnutzung einer Kolonnenlücke aus einer wartepflichtigen Querstraße nach links abbiegenden Pkw einer seinerzeit 46jährigen Fahrerin aus Höxter. Nach der Entscheidung des 9. Zivilsenats traf den Beklagten ein mit einem 1/3 zu bewertender Verschuldensanteil, weil er das allgemeine Rücksichtnahmegebot verletzt habe. Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifahre, müsse bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten könne. Er müsse es den Verkehrsteilnehmern im Querverkehr ermöglichen, aus der freigehaltenen Lücke heraus bis zur Erlangung freier Sicht auf den nicht besetzten Straßenraum herauszufahren.

OLG Hamm, Urteile 9 U 191/12 vom 09.07.2013 und 9 U 12/13 vom 23.04.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken