ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 02.11.2013 –  Keine Erschließungskostenerstattung für Bauherren
    02.11.2013 – Keine Erschließungskostenerstattung für Bauherren
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Die drei Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück, mit denen die Klagen von Grundstückskäufern auf Rückzahlung von Erschließungskosten a...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Keine Erschließungskostenerstattung für Bauherren

 

Die drei Entscheidungen des Landgerichts Osnabrück, mit denen die Klagen von Grundstückskäufern auf Rückzahlung von Erschließungskosten abgewiesen wurden, sind jetzt rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die landgerichtlichen Urteile bestätigt.

Die Kläger hatten in den Jahren 2002 bis 2009 jeweils Baugrundstücke in Lingen und Haren (Ems) gekauft, bezahlt und bebaut. Sie wollten mit den Klagen erreichen, dass die Erschließungskostenanteile aus dem Pauschalpreis für das Grundstück herausgerechnet und zurückerstattet werden. Verkäufer der Grundstücke war jeweils eine "kommunalbeherrschte" Erschließungsgesellschaft, also ein privatrechtliches Unternehmen, dessen Anteile mehrheitlich von der Gemeinde gehalten wurden. Diese Gesellschaften hatten die Baugebiete erschlossen und die Baugrundstücke an die jeweiligen Bauherren zu einem Pauschalpreis pro Quadratmeter veräußert, mit dem auch die Erschließungsarbeiten abgegolten waren.

Die Kläger stützten sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.2010 zum Aktenzeichen 9 C 8.09. Darin wurde für eine etwas abweichende Vertragskonstellation im süddeutschen Raum entschieden, dass nur die Gemeinden selbst, nicht aber kommunalbeherrschte Gesellschaften berechtigt seien, Erschließungsbeiträge zu erheben. Die klagenden Bauherren befürchteten, dass sie erneut seitens der Gemeinden zu Erschließungsbeiträgen herangezogen werden könnten.

Dieser Argumentation folgten weder das Landgericht Osnabrück noch das Oberlandesgericht Oldenburg. Ein Rückzahlungsanspruch komme aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht. So sei die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die hier zu beurteilende Vertragskonstellation nicht übertragbar, weil dort die Gemeinde selber die Grundstücke verkauft hatte und die Erschließungskosten nicht im Kaufpreis enthalten waren. Außerdem würden die Bauherrn durch eine vollständige Rückzahlung der Erschließungskosten ungerechtfertigt bevorteilt, weil die Erschließungsgesellschaften ihre Leistungen bereits vollständig erbracht und zudem verbindlich zugesichert hatten, die Bauherren von etwaigen Forderungen der Gemeinden freizustellen.

LG Osnabrück, Urteile 2 O 1351/12 vom 03.12.2012, 5 O 1486/12 vom 30.01.2013 und 10 O 1537/12 vom 30.01.2013

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken