ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 01.09.2013 – Sturz durch Hund verursacht - Tierhalter haftet
    01.09.2013 – Sturz durch Hund verursacht - Tierhalter haftet
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Die Klage einer Kundin gegen eine Dalmatiner haltende Ladenbesitzerin wegen eines durch den Hund verursachten Sturzes war erfolgreich. Die Kund...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Sturz durch Hund verursacht - Tierhalter haftet

 

Die Klage einer Kundin gegen eine Dalmatiner haltende Ladenbesitzerin wegen eines durch den Hund verursachten Sturzes war erfolgreich. Die Kundin konnte nachweisen, dass ihr Sturz durch den Vierbeiner verursacht worden war, weswegen sie für einen vierfachen Bruch im Oberarm mit komplizierter Behandlung 7.000 Euro Schmerzensgeld bekam.

Sachverhalt
Im November 2011 begab sich die Klägerin in die Geschäftsräume der Beklagten. Dort lief deren Dalmatiner frei herum. Er näherte sich der Klägerin. Das weitere Geschehen war zwischen den Parteien umstritten. Letztlich trat die Klägerin auf den von ihr mitgeführten Kleidersack und stürzte so unglücklich, dass sie sich im Oberarm vier Brüche zuzog. Sie musste am nächsten Tag operiert werden, wobei ihr eine Metallplatte eingesetzt werden musste.

Die Klägerin wollte von der Hunde haltenden Ladenbesitzerin 7.000 Euro Schmerzensgeld. Sie trug vor, dass der Hund sich stark gegen ihren Körper gedrängt habe. Aus Angst, er könne sie beißen, sei sie aus dem Gleichgewicht geraten und über den mitgeführten Kleidersack gestolpert.

Die Beklagte erklärte, dass ihr Hund die Klägerin nur kurz begrüßt habe und sich dann einen Meter von ihr entfernt wieder hingesetzt hätte. Erst danach sei die klagende Kundin auf ihren Kleidersack getreten und gestürzt.

Gerichtsentscheidung
Das Landgericht Coburg gab der Klage statt.

Es kam zum Ergebnis, dass der Sturz der Kundin durch den Dalmatiner verursacht wurde. Dabei stützte es sich auf die Zeugenaussagen einer weiteren Kundin. Diese erklärte, dass der Klägerin bereits die Begrüßung durch den Hund ersichtlich unangenehm gewesen sei. Sie habe mehrfach versucht den Kleidersack zwischen sich und den Hund zu bringen, um diesen von sich fernzuhalten. Dieses Verhalten durch den Hund sei so auffällig gewesen, dass die Zeugin von ihrem Verkaufsgespräch abgelenkt worden sei. Nachdem die Zeugin sich wieder dem Verkäufer, dem Ehemann der Beklagten, zuwandte, sei ein Schlag erfolgt. Die Klägerin wäre dann auf dem Boden gelegen und der Hund in ihrer unmittelbaren Nähe gewesen.

Aufgrund dieser Zeugenaussage war das Gericht davon überzeugt, dass der Dalmatiner sowohl durch Einsatz seines Körpers als auch durch das Hervorrufen von Angst bei der Klägerin den Sturz und die dadurch erlittenen Brüche verursacht hat. Der ebenfalls als Zeuge vernommene Ehemann der Beklagten vermochte dagegen das Gericht nicht zu überzeugen. Wenig überraschend bestätigte er die von seiner Ehefrau vorgetragene Version. Nach seiner Angabe habe die Klägerin ihren Kleidersack mehrfach vor sich hin und her geschwenkt und sei deshalb gestürzt. Einen Grund, warum die Klägerin ihren Kleidersack hin- und herschwenken sollte, konnte der Zeuge aber nicht benennen. Zudem hatte das Gericht den Eindruck, dass der Ehemann der Beklagten mit seiner Aussage unbedingt zum Sieg im Prozess verhelfen wollte. Deshalb hielt es seine Aussage für nicht glaubhaft, im Gegensatz zur Aussage der Zeugin, die am Ausgang des Verfahrens keinerlei Interesse hatte.

Das Landgericht sah auch kein Mitverschulden der Verletzten. Sie sei von der Situation überrascht worden, so dass man ihr möglicherweise ungeschicktes Verhalten auf eine Überforderung zurückführen kann. Hundehalter müssen dagegen auch auf Personen Rücksicht nehmen, die im Umgang mit Hunden keine oder nur unzureichende Erfahrung haben, um deren Ängsten vorzubeugen.

Deshalb sprach das Gericht der Klägerin 7.000 Euro Schmerzensgeld zu. Bei der Höhe berücksichtigte es, dass die Klägerin vier komplizierte Brüche im Oberarm erlitten hatte. Sie musste sich stationär operieren lassen und litt ca. sechs Wochen anschließend an starken Schmerzen und der Unbeweglichkeit ihres Armes. Darüber hinaus muss sie sich einer weiteren Operation zur Entfernung der Metallplatte unterziehen. Es ist bereits festzustellen, dass eine Bewegungseinschränkung des verletzten Armes verbleiben wird. Daher muss die Hundehalterin der verletzten Klägerin 7.000 Euro bezahlen.

Fazit
Gemäß § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres grundsätzlich für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Deswegen kann allen Tierhaltern nur geraten werden, für solche Fälle mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung vorzusorgen.

LG Coburg, Urteil 13 O 341/12 vom 21.11.2012

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken