Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Nur zwei Tage nachdem die Bundesregierung die erforderliche Verordnung vorgelegt
hat, hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 16.08.2013 den
vorgeschlagenen Regelungen über die Verteilung der Gelder aus dem
eingerichteten Fluthilfefonds einstimmig zugestimmt.
Die Verordnung stellt sicher, dass die Länder den vom Hochwasser Betroffenen
schnellstmöglich die bereitstehenden finanziellen Wiederaufbauhilfen auszahlen
können. Sie regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel
sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Dies gilt insbesondere für die
Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen.
Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent
der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30
Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund
verteilt werden.
Die Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel
des Fonds "Aufbauhilfe" (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV) finden Sie
auf der Homepage des Bundesrats.
Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung "Hochwasserschäden - Aufbaugelder stehen bereit" der
Bundesregierung.
Quelle: Bundesrat
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