ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 13.07.2013 – Steuerbegünstigungen für Sanierung gelten für ein komplettes Jahr
    13.07.2013 – Steuerbegünstigungen für Sanierung gelten für ein komplettes Jahr
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Bewohner denkmalgeschützter Häuser kennen die Last teurerSanierungsarbeiten. Glücklich ist da, wer vom Finanzamt Steuerbegünstigungenfür ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Steuerbegünstigungen für Sanierung gelten für ein komplettes Jahr

 

Bewohner denkmalgeschützter Häuser kennen die Last teurerSanierungsarbeiten. Glücklich ist da, wer vom Finanzamt Steuerbegünstigungenfür Sanierungsarbeiten zugesprochen bekommt. Diese Vergünstigungen geltenjeweils für ein Jahr. Was passiert, wenn der Bewohner innerhalb dieses Jahresauszieht? Die Steuerbegünstigung ist nicht anteilig zu kürzen, urteilte nun dasNiedersächsische Finanzgericht (NFG). Und ist damit das erste Finanzgericht,das sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt.

Im konkreten Fall, hatte der Kläger im Jahr 2000 ein Grundstück mit einemsanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Gebäude erworben. Er bewohnte dieseszunächst gemeinsam mit seinen Eltern. Das Finanzamt gewährte daraufhin diebegehrte Steuerbegünstigung für die aufgewendeten Sanierungskosten ab dem Jahrder Fertigstellung (2003) und für die Folgejahre (Förderzeitraum 10 Jahre).

Im Rahmen einer Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass der Klägerseit März 2010 mit seiner Lebensgefährtin im Nachbarhaus zusammenlebte. DasFörderobjekt hatte er unentgeltlich seinen Eltern überlassen. Für ihn selbstwurde lediglich ein Zimmer für regelmäßige Besuche vorgehalten. Das Finanzamtging davon aus, dass durch den Nutzungswechsel ab März 2010 dieFördervoraussetzungen nicht mehr vorlägen und kürzte daher den Förderbetrag für2010 zeitanteilig.

Das Gericht teilte die Auffassung des Finanzamtes nur insoweit, als dasVorhalten eines Zimmers und regelmäßige Besuche im Förderobjekt ab März 2010nicht als Eigennutzung des Klägers anzusehen sind. Entgegen der Auffassung desFinanzamtes ist das Gericht jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass dieSteuerbegünstigung bei einem unterjährigen Wechsel von der Selbstnutzung zurunbeachtlichen vollständigen unentgeltlichen Überlassung an Angehörige nichtzeitanteilig zu kürzen ist. Davon abgesehen sei auch bei vergleichbarenSteuerbegünstigungen in der Vergangenheit vom Jahresprinzip ausgegangen worden. (ac)

NFG, Urteil vom 06.05.2013, Az.: 9 K 279/12

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken