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hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Rechtzeitig zu Beginn der Ferienzeit schlägt die Europäische Kommission eine
Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen vor, um Urlaubern einen
besseren Schutz zu ermöglichen.
Bisherige Grundlage für den Schutz von Ferienreisenden in der EU ist die Pauschalreise-Richtlinie
von 1990. Sie bietet Verbrauchern, die Pauschalreisepakete beispielsweise mit
Flug, Unterkunft und Mietwagen buchen, einen umfassenden Schutz: Erhalt
sämtlicher erforderlichen Informationen vor Vertragsabschluss, Haftung für
sämtliche im Pauschalpaket enthaltenen Leistungen und Rückreiseversicherung bei
Insolvenz eines Reiseveranstalters (siehe Kasten 1 im Anhang).
Mit der Reform reagiert die Kommission auf einen grundlegenden Wandel des
Reisemarkts: Urlauber stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihrem
persönlichen Bedarf zusammen und greifen dabei zunehmend u. a. auf das Internet
zurück, um Reisearrangements miteinander zu kombinieren, anstatt vorab
festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen (siehe Schaubild 1 im
Anhang).
Die Anwendung der geltenden Vorschriften ist im Internet-Zeitalter
problematisch: Verbraucher buchen zunehmend maßgeschneiderte Pakete im Internet
(von einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern), bei
denen sie nicht sicher sein können, ob sie im Ernstfall geschützt sind. Auch
die Anbieter sind sich in solchen Fällen über ihre Verpflichtungen oft nicht im
Klaren. Mit der heute vorgeschlagenen Aktualisierung soll die
Pauschalreise-Richtlinie von 1990 deshalb vor allem an das digitale Zeitalter
angepasst werden. Damit werden die dort enthaltenen Verbraucherschutzbestimmungen
auch auf die 120 Millionen Verbraucher ausgeweitet, die solche individuellen
Reisearrangements erwerben.
Zudem wird der Verbraucherschutz durch größere Transparenz und strengere Regeln
weiter ausgebaut. Auch die Unternehmen werden von der neuen Regelung
profitieren, da die Kommission veraltete Informationsanforderungen wie die
Pflicht zum Nachdruck von Katalogen abschaffen und die grenzübergreifende
Anerkennung der einzelstaatlichen Insolvenzschutzsysteme gewährleisten will.
"In den 1990er Jahren wählten die meisten Europäer für ihren Urlaub ein
fertiges Pauschalangebot aus einem Katalog aus und buchten die Reise in einem
Reisebüro in ihrer Nähe", so Viviane Reding, die für Justiz zuständige
Vizepräsidentin der EU-Kommission. "Viele Menschen konnten seither dank
der EU-Gesetzgebung ihren Urlaub sorgenfrei genießen. Aber die Zeiten haben
sich geändert, und wir müssen die Regeln an die Entwicklung des Marktes
anpassen. Die EU-Vorschriften über Pauschalreisen müssen für das digitale
Zeitalter fit gemacht werden, damit sie den Erwartungen der Verbraucher gerecht
werden. Heute unternehmen wir einen großen Schritt zum Schutz der Millionen
Verbraucher, die individuelle Reisearrangements buchen. Die EU handelt, damit
Urlauber mit dem Wissen reisen können, dass es ein Sicherheitsnetz gibt, wenn
etwas schiefläuft."
"Der Fremdenverkehr ist eine wichtige Wachstumsbranche mit ungefähr 1,8
Millionen Unternehmen und rund 9,7 Millionen Arbeitsplätzen; gerade jüngere
Arbeitnehmer sind hier stark vertreten", so Antonio Tajani, für Industrie
und Unternehmen zuständiges Kommissionsmitglied. "Wenn die Urlauber sich
bei der Buchung von Pauschalreisen - beispielsweise bei der Buchung von
Flugreisen, Mietwagen und Unterkunft über den selben Anbieter - sicher fühlen,
kann die Branche noch weiter und schneller wachsen. Das ist das wichtigste Ziel
unseres heutigen Vorschlags: Er soll alle - ob online oder im Reisebüro
gebuchte - Pauschalreisen erfassen und den Verbrauchern einen angemessenen
Rechtsschutz garantieren."
Mit der Reform werden nicht nur bestehende Schutzvorschriften auf individuelle
Pauschalreisen ausgeweitet - sie enthält noch weitere Vorteile für Verbraucher
und Unternehmen.
Vorteile für die Käufer herkömmlicher und individueller Pauschalreisen:
Vorteile für die Käufer sonstiger individueller Reisearrangements:
Weniger Bürokratie und Rechtskosten für die Unternehmen durch:
Hintergrund
Die Pauschalreise-Richtlinie
von 1990 (90/314/EWG) schützt seit
mehr als 20 Jahren die Rechte der Verbraucher bei der Buchung vorab
festgelegter Pauschalreisen. Sie erstreckt sich auf Pauschalreisen, bei denen
mindestens zwei typische Reiseleistungen wie Beförderung, Unterkunft und
sonstige touristische Dienstleistungen (z. B. Besichtigungen) miteinander
verknüpft werden und die länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung
enthalten.
Durch die Schutzvorschriften der bestehenden Richtlinie wird u. a.
gewährleistet, dass die Reiseveranstalter bestimmte
Informationsanforderungen erfüllen müssen und für die Erbringung der
Reiseleistungen haften. Konkret müssen die Reiseveranstalter sicherstellen,
dass sämtliche im Pauschalarrangement enthaltenen Leistungen (wie Flug oder
Hotelzimmer) dem geforderten Standard entsprechend erbracht werden. Außerdem
haben Urlauber Anspruch auf Erstattung etwaiger Anzahlungen oder Rückreise,
wenn ein Reiseveranstalter in Konkurs geht.
Diese Regeln müssen aktualisiert werden, da immer mehr Reisende ihren Urlaub
im Internet zusammenstellen und sich nicht immer sicher sein können, dass
sie wirklich geschützt sind, wenn etwas schief geht. Rund 23 % der Verbraucher
buchen herkömmliche, im Voraus zusammengestellte Pauschalreisen, die bereits
unter die Pauschalreise-Richtlinie von 1990 fallen. Weitere 23 % buchen
maßgeschneiderte Pauschalreisen, die von einem Anbieter oder von mehreren
geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern nach den Wünschen der Kunden
zusammengestellt werden. Sie kaufen beispielsweise die Beförderung und die
Unterkunft bei dem gleichen Reiseveranstalter oder buchen einen Mietwagen über
die Internet-Seite, über die sie ihren Flug gekauft haben. Die geltenden
Vorschriften erfassen solche Reisearrangements entweder überhaupt nicht oder in
so mehrdeutiger Weise, dass weder die Verbraucher über ihre Rechte noch die
Anbieter über ihre Pflichten Bescheid wissen (siehe Schaubild 2 im Anhang). Wie
eine jüngste Umfrage ergab, waren 67% der EU-Bürger beim Kauf dieser
Reisearrangements fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sie geschützt
seien.
Die am 09.07.2013 vorgestellte Reform soll deshalb allen Käufern von Pauschal-
und Bausteinreisen einen angemessenen Schutz bieten.
Diese Reform geht auf umfassende Konsultationen zurück. Im November 2009
leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Neufassung
der Richtlinie ein (IP/09/1824). Dabei wurden die verschiedenen
Möglichkeiten erörtert, wie die Mängel der bestehenden Vorschriften über
Pauschalreisen behoben werden können.
Am 22. April 2010 veranstaltete die Kommission ein Seminar mit den
Interessenträgern und am 5. Juni 2012 eine Konferenz mit den
Interessenträgern und den Mitgliedstaaten. Im Januar 2013 traf die Kommission
mit Verbraucherorganisationen und Vertretern der Reisebranche zusammen, um die
Neufassung der Pauschalreise-Richtlinie zu erörtern (MEMO/13/42).
Quelle: EU-Kommission
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