ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 13.07.2013 – Kommission stärkt Verbraucherrechte für 120 Millionen Urlauber
    13.07.2013 – Kommission stärkt Verbraucherrechte für 120 Millionen Urlauber
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Rechtzeitig zu Beginn der Ferienzeit schlägt die Europäische Kommission eine Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen vor, ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Kommission stärkt Verbraucherrechte für 120 Millionen Urlauber

 

Rechtzeitig zu Beginn der Ferienzeit schlägt die Europäische Kommission eine Modernisierung der EU-Vorschriften über Pauschalreisen vor, um Urlaubern einen besseren Schutz zu ermöglichen.

Bisherige Grundlage für den Schutz von Ferienreisenden in der EU ist die Pauschalreise-Richtlinie von 1990. Sie bietet Verbrauchern, die Pauschalreisepakete beispielsweise mit Flug, Unterkunft und Mietwagen buchen, einen umfassenden Schutz: Erhalt sämtlicher erforderlichen Informationen vor Vertragsabschluss, Haftung für sämtliche im Pauschalpaket enthaltenen Leistungen und Rückreiseversicherung bei Insolvenz eines Reiseveranstalters (siehe Kasten 1 im Anhang).

Mit der Reform reagiert die Kommission auf einen grundlegenden Wandel des Reisemarkts: Urlauber stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihrem persönlichen Bedarf zusammen und greifen dabei zunehmend u. a. auf das Internet zurück, um Reisearrangements miteinander zu kombinieren, anstatt vorab festgelegte Pauschalreisen aus Katalogen zu bestellen (siehe Schaubild 1 im Anhang).

Die Anwendung der geltenden Vorschriften ist im Internet-Zeitalter problematisch: Verbraucher buchen zunehmend maßgeschneiderte Pakete im Internet (von einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern), bei denen sie nicht sicher sein können, ob sie im Ernstfall geschützt sind. Auch die Anbieter sind sich in solchen Fällen über ihre Verpflichtungen oft nicht im Klaren. Mit der heute vorgeschlagenen Aktualisierung soll die Pauschalreise-Richtlinie von 1990 deshalb vor allem an das digitale Zeitalter angepasst werden. Damit werden die dort enthaltenen Verbraucherschutzbestimmungen auch auf die 120 Millionen Verbraucher ausgeweitet, die solche individuellen Reisearrangements erwerben.

Zudem wird der Verbraucherschutz durch größere Transparenz und strengere Regeln weiter ausgebaut. Auch die Unternehmen werden von der neuen Regelung profitieren, da die Kommission veraltete Informationsanforderungen wie die Pflicht zum Nachdruck von Katalogen abschaffen und die grenzübergreifende Anerkennung der einzelstaatlichen Insolvenzschutzsysteme gewährleisten will.

"In den 1990er Jahren wählten die meisten Europäer für ihren Urlaub ein fertiges Pauschalangebot aus einem Katalog aus und buchten die Reise in einem Reisebüro in ihrer Nähe", so Viviane Reding, die für Justiz zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission. "Viele Menschen konnten seither dank der EU-Gesetzgebung ihren Urlaub sorgenfrei genießen. Aber die Zeiten haben sich geändert, und wir müssen die Regeln an die Entwicklung des Marktes anpassen. Die EU-Vorschriften über Pauschalreisen müssen für das digitale Zeitalter fit gemacht werden, damit sie den Erwartungen der Verbraucher gerecht werden. Heute unternehmen wir einen großen Schritt zum Schutz der Millionen Verbraucher, die individuelle Reisearrangements buchen. Die EU handelt, damit Urlauber mit dem Wissen reisen können, dass es ein Sicherheitsnetz gibt, wenn etwas schiefläuft."

"Der Fremdenverkehr ist eine wichtige Wachstumsbranche mit ungefähr 1,8 Millionen Unternehmen und rund 9,7 Millionen Arbeitsplätzen; gerade jüngere Arbeitnehmer sind hier stark vertreten", so Antonio Tajani, für Industrie und Unternehmen zuständiges Kommissionsmitglied. "Wenn die Urlauber sich bei der Buchung von Pauschalreisen - beispielsweise bei der Buchung von Flugreisen, Mietwagen und Unterkunft über den selben Anbieter - sicher fühlen, kann die Branche noch weiter und schneller wachsen. Das ist das wichtigste Ziel unseres heutigen Vorschlags: Er soll alle - ob online oder im Reisebüro gebuchte - Pauschalreisen erfassen und den Verbrauchern einen angemessenen Rechtsschutz garantieren."

Mit der Reform werden nicht nur bestehende Schutzvorschriften auf individuelle Pauschalreisen ausgeweitet - sie enthält noch weitere Vorteile für Verbraucher und Unternehmen.

Vorteile für die Käufer herkömmlicher und individueller Pauschalreisen:

  • strengere Kontrolle von Zuschlägen (der Gesamtpreis darf höchstens um 10 % steigen) und Pflicht zur Weitergabe von Preissenkungen unter vergleichbaren Voraussetzungen;
  • verbesserte Stornierungsrechte: mehr Flexibilität für die Verbraucher durch die Möglichkeit, gegen eine angemessene Entschädigung vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten; im Fall von Naturkatastrophen, Unruhen oder ähnlichen schwerwiegenden Ereignissen am Bestimmungsort, die den Urlaub beeinträchtigen würden, kann der Reisevertrag sogar entschädigungsfrei storniert werden (beispielsweise bei Reisewarnungen der Botschaften);
  • bessere Information zu Haftungsfragen: die Verbraucher werden in klarer und verständlicher Sprache informiert, dass der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher Vertragsleistungen verantwortlich ist - momentan führen divergierende einzelstaatliche Haftungsvorschriften oftmals dazu, dass Reiseveranstalter und Reisevermittler jegliche Haftung unter Verweis auf die andere Seite von sich weisen;
  • besserer Schadensersatz: die Kunden können nicht nur Preissenkungen bei Mängeln geltend machen, sondern auch für immaterielle Schäden - insbesondere bei entgangener Urlaubsfreude - Schadensersatz verlangen;
  • ein Ansprechpartner, wenn etwas schief läuft: die Verbraucher können Beschwerden oder Ansprüche direkt beim Reisevermittler (Reisebüro) geltend machen, bei dem sie ihre Reise gekauft haben.

Vorteile für die Käufer sonstiger individueller Reisearrangements:

  • das Recht auf Erstattung der Reisekosten und gegebenenfalls Rückreise, wenn der Verkäufer, das Beförderungsunternehmen oder ein anderer Dienstleister während der Urlaubsreise Insolvenz anmeldet;
  • bessere Information, wer für die einzelnen Leistungen haftet.

Weniger Bürokratie und Rechtskosten für die Unternehmen durch:

  • Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen;
  • Abschaffung veralteter Anforderungen wie des Nachdrucks von Katalogen, wodurch Reiseveranstalter und Reisevermittler ca. 390 Mio. Euro pro Jahr einsparen;
  • Herausnahme der organisierten Geschäftsreisen aus der Richtlinie, was zu Einsparungen in Höhe von bis zu 76 Mio. Euro pro Jahr führen wird;
  • EU-weite Bestimmungen über Informationen, Haftung und gegenseitige Anerkennung von Insolvenzschutzsystemen, was den grenzüberschreitenden Handel erleichtert.

Hintergrund

Die Pauschalreise-Richtlinie von 1990 (90/314/EWG) schützt seit mehr als 20 Jahren die Rechte der Verbraucher bei der Buchung vorab festgelegter Pauschalreisen. Sie erstreckt sich auf Pauschalreisen, bei denen mindestens zwei typische Reiseleistungen wie Beförderung, Unterkunft und sonstige touristische Dienstleistungen (z. B. Besichtigungen) miteinander verknüpft werden und die länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung enthalten.

Durch die Schutzvorschriften der bestehenden Richtlinie wird u. a. gewährleistet, dass die Reiseveranstalter bestimmte Informationsanforderungen erfüllen müssen und für die Erbringung der Reiseleistungen haften. Konkret müssen die Reiseveranstalter sicherstellen, dass sämtliche im Pauschalarrangement enthaltenen Leistungen (wie Flug oder Hotelzimmer) dem geforderten Standard entsprechend erbracht werden. Außerdem haben Urlauber Anspruch auf Erstattung etwaiger Anzahlungen oder Rückreise, wenn ein Reiseveranstalter in Konkurs geht.

Diese Regeln müssen aktualisiert werden, da immer mehr Reisende ihren Urlaub im Internet zusammenstellen und sich nicht immer sicher sein können, dass sie wirklich geschützt sind, wenn etwas schief geht. Rund 23 % der Verbraucher buchen herkömmliche, im Voraus zusammengestellte Pauschalreisen, die bereits unter die Pauschalreise-Richtlinie von 1990 fallen. Weitere 23 % buchen maßgeschneiderte Pauschalreisen, die von einem Anbieter oder von mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern nach den Wünschen der Kunden zusammengestellt werden. Sie kaufen beispielsweise die Beförderung und die Unterkunft bei dem gleichen Reiseveranstalter oder buchen einen Mietwagen über die Internet-Seite, über die sie ihren Flug gekauft haben. Die geltenden Vorschriften erfassen solche Reisearrangements entweder überhaupt nicht oder in so mehrdeutiger Weise, dass weder die Verbraucher über ihre Rechte noch die Anbieter über ihre Pflichten Bescheid wissen (siehe Schaubild 2 im Anhang). Wie eine jüngste Umfrage ergab, waren 67% der EU-Bürger beim Kauf dieser Reisearrangements fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sie geschützt seien.

Die am 09.07.2013 vorgestellte Reform soll deshalb allen Käufern von Pauschal- und Bausteinreisen einen angemessenen Schutz bieten.

Diese Reform geht auf umfassende Konsultationen zurück. Im November 2009 leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Neufassung der Richtlinie ein (IP/09/1824). Dabei wurden die verschiedenen Möglichkeiten erörtert, wie die Mängel der bestehenden Vorschriften über Pauschalreisen behoben werden können.

Am 22. April 2010 veranstaltete die Kommission ein Seminar mit den Interessenträgern und am 5. Juni 2012 eine Konferenz mit den Interessenträgern und den Mitgliedstaaten. Im Januar 2013 traf die Kommission mit Verbraucherorganisationen und Vertretern der Reisebranche zusammen, um die Neufassung der Pauschalreise-Richtlinie zu erörtern (MEMO/13/42).

Quelle: EU-Kommission

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken