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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die
Europäische Kommission hat am 11.06.2013 eine Reihe gemeinsamer, nicht
verbindlicher Grundsätze für kollektive Rechtsschutzverfahren in den
Mitgliedstaaten festgelegt, damit Bürger und Unternehmen die ihnen durch
EU-Recht garantierten Rechte durchsetzen können, wenn diese verletzt wurden.
Mit der Empfehlung soll ein kohärentes allgemeines Konzept für den kollektiven
Rechtsschutz in der Europäischen Union ohne Harmonisierung der Systeme der
Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Einzelstaatliche Rechtsschutzverfahren sollten
in den Bereichen zur Verfügung stehen, in denen das EU-Recht den Bürgern und
Unternehmen Rechte garantiert, insbesondere Verbraucherschutz, Wettbewerb,
Umweltschutz und Finanzdienstleistungen. Mit ihrer Empfehlung an die
Mitgliedstaaten, einzelstaatliche kollektive Rechtsschutzverfahren einzuführen,
will die Kommission den Zugang zum Recht verbessern, gleichzeitig jedoch durch
geeignete Verfahrensgarantien gewährleisten, dass Klagemissbrauch verhindert
wird. Die Empfehlung ergänzt den Vorschlag für eine Richtlinie über
kartellrechtlichen Schadensersatz, die den Opfern von Zuwiderhandlungen gegen
die Wettbewerbsvorschriften helfen wird, im Wege der in den Mitgliedstaaten zur
Verfügung stehenden Klagen Schadenersatz zu erlangen (siehe IP/13/525, MEMO/13/531). Während die Mitgliedstaaten in der
Empfehlung aufgefordert werden, kollektive Rechtsschutzverfahren einzuführen,
bleibt es den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie freigestellt, ob sie
Kollektivklagen im Rahmen der privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts
einführen wollen oder nicht.
"Die Mitgliedstaaten haben im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes sehr
unterschiedliche Rechtstraditionen, die die Kommission respektieren möchte.
Unsere Initiative soll für mehr Kohärenz sorgen, soweit EU-Recht betroffen
ist", so Vizepräsidentin Viviane Reding, die in der Kommission für das
Justizressort zuständig ist. "Die Empfehlung beruht auf einem ausgewogenen
Ansatz zur Verbesserung des Zugangs von Bürgern und Unternehmen zum Recht, bei
dem ein System von Sammelklagen ("class actions") nach
US-amerikanischem Vorbild sowie die Gefahr von mutwilliger Prozessiererei und
Klagemissbrauch vermieden werden."
Joaquín Almunia, der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der
Kommission, ergänzte: "Wenn Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU,
Opfer einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsvorschriften werden, sind sie
häufig mit großen Hindernissen für eine wirksame Entschädigung konfrontiert. Um
diese Schwierigkeiten zu überwinden, haben wir eine Richtlinie über
kartellrechtliche Schadensersatzklagen vorgeschlagen. Da sich der Schaden auf
viele Geschädigte verteilen kann, sollte es auch Verfahren für Kollektivklagen
geben. Diese Empfehlung stellt daher eine nützliche Ergänzung mit einer klaren
Botschaft an die Mitgliedstaaten dar."
Tonio Borg, der für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar, fügte hinzu:
"Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem EU-Rahmen für den
kollektiven Rechtsschutz. Wir fordern alle EU-Mitgliedstaaten auf, den
EU-Verbrauchern die Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Rechte
durchsetzen und Ersatz für den durch Verstöße gegen EU-Recht verursachten
Schaden erlangen können. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die
Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes fair, gerecht, zügig und nicht
übermäßig teuer sind."
Wichtigste Grundsätze der Empfehlung der Kommission
Die Kommission fordert in ihrer Empfehlung alle Mitgliedstaaten auf,
einzelstaatliche Systeme des kollektiven Rechtsschutzes einzuführen, und legt
eine Reihe gemeinsamer europäischer Grundsätze fest, denen diese Systeme
entsprechen sollten:
Die nächsten
Schritte: In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, innerhalb
von zwei Jahren geeignete Maßnahmen einzuführen. Spätestens zwei Jahre nach der
Umsetzung der Empfehlung wird die Kommission anhand der Jahresberichte der
Mitgliedstaaten den Stand der Dinge prüfen und entscheiden, ob weitere
Maßnahmen erforderlich sind, um den in der Empfehlung gewählten allgemeinen
Ansatz zu stärken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage
der EU-Kommission.
Quelle: EU-Kommission
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