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  • 29.04.2013 – Mehr Rechte für Busreisende
    29.04.2013 – Mehr Rechte für Busreisende
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Die Bundesregierung hat den Busverkehr auf Fernstrecken in ganz Deutschland Anfang des Jahres freigegeben. Seitdem werden Fernbusreisen von de...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Mehr Rechte für Busreisende

 

Die Bundesregierung hat den Busverkehr auf Fernstrecken in ganz Deutschland Anfang des Jahres freigegeben. Seitdem werden Fernbusreisen von den Verbrauchern stark nachgefragt. Doch welche Rechte haben Fahrgäste, wenn der Fernbus liegenbleibt oder gar nicht erst losfährt?

Busreisen sind eine günstige Alternative zu Flug oder Bahn. Besonders beliebt sind etwa die Strecken von Berlin nach Hamburg sowie aus dem Ruhrgebiet nach Hamburg. Busreisende haben bei Strecken ab 250 km europaweit bestimmte Verbraucherschutzrechte, wenn etwas schiefläuft.

Verpflegung bei Verspätung
Verspätet sich die Abfahrt bei Reisen von mehr als drei Stunden um mehr als 90 Minuten, muss das Busunternehmen den Fahrgast in der Wartezeit mit Getränken und einem Imbiss versorgen. Das gilt auch, wenn die Fahrt annulliert und der Fahrgast auf eine spätere Verbindung umgebucht wird. Fährt am gleichen Tag kein anderer Bus, muss das Unternehmen bis zu zwei Übernachtungen zum Preis von höchstens 80 Euro pro Nacht bezahlen. Ausnahmen davon sind widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen, die nachweislich eine sichere Fahrt unmöglich machen.

Wahlmöglichkeiten bei Annullierung und Überbuchung
Ist davon auszugehen, dass die Fahrt nicht stattfindet oder sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden verzögert, hat der Fahrgast die Wahl: Entweder er bekommt das Ticket erstattet oder das Unternehmen muss ihn schnellstmöglich auf andere Weise ans Ziel bringen. Gleiches gilt, wenn der Bus überbucht ist. Im Fall der Erstattung kann der Kunde eine kostenlose Rückfahrt so schnell wie möglich zurück zum Ausgangsort verlangen. Bei der Ersatzlösung muss er den Zielort in angemessener Zeit und ohne größere Einschränkungen erreichen.

Bietet das Busunternehmen diese Auswahlmöglichkeiten nicht an, kann der Passagier zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises eine Entschädigung in Höhe des halben Fahrpreises verlangen. Das Geld muss innerhalb eines Monats, nachdem der Gast den Antrag gestellt hat, überwiesen sein.

Rechte bei Pannen und Unfällen
Bleibt der Bus auf der Strecke liegen, muss das Unternehmen einen Ersatzbus organisieren. Oder er lässt die Kunden zum Beispiel zu einem Busbahnhof bringen, von dem aus sie die Reise fortsetzen können.

Bei einem Unfall muss der Betreiber den Fahrgästen angemessen bei ihren unmittelbaren praktischen Bedürfnissen helfen. Dazu zählen erste Hilfe, Verpflegung, Kleidung oder die Unterbringung im Hotel. Der Beförderer kann die Hotelkosten auf höchstens 80 Euro pro Nacht beschränken.

Verletzt sich ein Fahrgast bei dem Unfall, kann er Entschädigung beanspruchen. Gleiches gilt für beschädigtes Gepäck. Die Entschädigungshöchstgrenzen dürfen nicht weniger als 220.000 Euro je Fahrgast und 1.200 Euro je Gepäckstück betragen.

Barrierefreier Zugang und Informationspflicht
Unabhängig von der Streckenlänge werden Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung besonders geschützt. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu Fernbussen.

Zudem hat das Busunternehmen gegenüber allen Fahrgästen vor und während der Reise ausführliche Informationspflichten.

Quelle: Bundesregierung

 

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