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  • 25.04.2013 – Partnervermittlung soll 5.000 Euro zurückzahlen
    25.04.2013 – Partnervermittlung soll 5.000 Euro zurückzahlen
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Das Landgericht Hamburg verurteilte den Inhaber der beiden Firmen Amica Partnerservice und OTR Filmproduktion, an einen ehemaligen Kunden 5.00...

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Steuer & Recht

Partnervermittlung soll 5.000 Euro zurückzahlen

 

Das Landgericht Hamburg verurteilte den Inhaber der beiden Firmen Amica Partnerservice und OTR Filmproduktion, an einen ehemaligen Kunden 5.000 Euro zurückzuzahlen (Az. 307 O 104/12). Die Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt das Urteil und empfiehlt auch anderen Geschädigten, ihr Geld zurückzufordern.

Der betroffene Verbraucher hatte aufgrund einer Zeitungsanzeige mit einer Dame namens Melanie den Amica Partnerservice kontaktiert und wurde von diesem an die ebenfalls vom Inhaber der Partnervermittlung betriebene OTR Filmproduktion verwiesen, um zunächst ein Videoprofil erstellen zu lassen. Die Filmfirma verlangte für die rund 20-minütige Produktion des Clips einen Betrag von 5.100 Euro, den der Kunde in der Hoffnung eine Partnerin kennen zu lernen überwies. Als er nach einigen Monaten, weder Melanie noch eine andere Frau persönlich getroffen hatte, kündigte er seinen Vertrag, forderte sein Geld zurück und klagte schließlich.

Die fristlose Kündigung, die laut Landgericht rechtens war, weil es sich um einen Partnervermittlungsvertrag handelte, hat zur Folge, dass der betroffene Kunde nur die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zahlen muss. Dazu gehört unter anderem die Erstellung des Videoprofils, das nach Auffassung des Gerichts jedoch lediglich einen Wert von 100 Euro hat. Die Differenz von 5.000 Euro soll der Verbraucher nun zurückerhalten.

"Das Landgericht hat mit seiner Entscheidung, einer unseriösen Masche in der Partnervermittlungsbranche einen Riegel vorgeschoben", so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Auch wenn das Urteil noch nichts rechtskräftig ist, sollte es auch anderen Betroffenen Mut machen, ihr Geld zurückzufordern. Dafür hat man drei Jahre Zeit - gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Zahlung geleistet wurde."

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

 

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