Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Das Landgericht Hamburg hat der Telefónica Germany eine Vertragsklausel zur Kündigung des Flatrate-Tarifs "talk4free europa & more" untersagt (Urteil vom 26. März 2013, Az. 312 O 170/12). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Verträge von O2 und Alice
Zu Telefònica gehören die Marken Alice und O2. Das Unternehmen bot Verbrauchern Verträge mit einer Flatrate-Option "talk4free europa & more" an. Danach sollte der Kunde gegen einen erhöhten Grundpreis unbegrenzt in bestimmte ausländische Netze telefonieren können. Ein interessantes Angebot, das sich in der Praxis jedoch für etliche Verbraucher als Kostenfalle erwies. Vielen Kunden - offenbar solchen, die dieses Angebot aus der Sicht der Telefónica allzu sehr nutzten - erklärte das Unternehmen nämlich kurzer Hand die "Kündigung" der Flatrate. Das sollte nach der jetzt vom Gericht für unwirksam erklärten Klausel im Kleingedruckten des Auftragsformulars auch kurzfristig möglich sein. Nach dem Willen der Telefongesellschaft sollte der Vertrag bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit - meist 24 Monate - bestehen bleiben. Die vorher pauschal berechneten Gespräche ins Ausland sollten die betroffenen Kunden aber nunmehr im Einzelnen bezahlen. Damit entpuppte sich ein eigentlich interessantes Angebot für viele Kunden als heiße Luft. Zudem war einigen Kunden die Bedeutung der Kündigung nicht bewusst. Erst mit der Folgerechnung - oft über mehrere Hundert Euro - wurde ihnen klar, dass die Telefónica nicht mehr bereit war, zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen abzurechnen.
Klage nach Abmahnung
Da Telefónica nach Abmahnung sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Hamburg ein. Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass die in dem Auftragsformular mitbestellte Option "talk4free europa & more" Bestandteil eines einheitlichen Vertrags ist. Wenn nun der Kunde aufgrund der "Kündigung" jedes einzelne Gespräch bezahlen muss - so erläutert das Gericht weiter - kann das von den Vertragsparteien insgesamt zugrunde gelegte Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung erheblich gestört werden. Die Klausel sei daher als für die Kunden unangemessen benachteiligend zu beurteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verbraucherzentrale Hamburg, Urteil des LG Hamburg 312 O 170/12 vom 26.03.2013
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.