ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.03.2013 – Neuregelungen zum 1. April
    28.03.2013 – Neuregelungen zum 1. April
    SICHERHEIT – Steuer & Recht In der Altenpflege gibt es bessere Ausbildungsbedingungen. Pflegebedürftige und Behinderte können jetzt auch zu Hause vom Zahnarzt behandelt...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Neuregelungen zum 1. April

 

In der Altenpflege gibt es bessere Ausbildungsbedingungen. Pflegebedürftige und Behinderte können jetzt auch zu Hause vom Zahnarzt behandelt werden. Im Straßenverkehr gelten höhere Bußgeldsätze. Das Ehrenamt wird gestärkt und der so genannte Warnschussarrest soll Jugendliche von weiteren Straftaten abschrecken.

Altenpflege - ein Beruf mit Zukunft
Die Deutschen werden immer älter. In der Folge steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Bereits heute fehlen in den Pflegeberufen Fachkräfte. Das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege steuert dieser Entwicklung entgegen- zum Beispiel mit besseren Ausbildungsbedingungen. Zudem verkürzen sich die Ausbildungszeiten in der Altenpflege. Zugleich sollen verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen aus anderen Bereichen für eine Umschulung in Pflegeberufe gewonnen werden. Das Gesetz ist am 19. März 2013 in Kraft getreten.

Bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Behinderten
Künftig kann der Zahnarzt Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen auch zu Hause behandeln. Voraussetzung ist, dass die Patienten eine Zahnarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aufsuchen können. Die Zahnärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung. Die Neuregelung tritt zum 1. April 2013 in Kraft.

Schnellere Meldepflicht bei ansteckenden Erkrankungen
Um bei Epidemien schneller handeln zu können, müssen Diagnosen von meldepflichtigen Erkrankungen innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen. Das Robert Koch-Institut soll innerhalb von drei Tagen informiert sein. Das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften soll die Ausbreitung bedrohlicher Krankheiten im grenzüberschreitenden Flug- und Schiffsverkehr verhindern. Das Gesetz tritt am 29. März 2013 in Kraft.

Verkehr: Höhere Bußgelder im Straßenverkehr
Wer unberechtigt in Parkuhrzonen oder ohne Parkschein parkt, zahlt in Zukunft fünf Euro mehr. Auch Verwarnungen bei Verstößen im Radverkehr werden zumeist um fünf Euro teurer. Das Bußgeld für Verstöße gegen ein Lkw-Fahrverbot, das durch Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, steigt von 20 auf 75 Euro. Die neue Straßenverkehrsordnung sieht zudem vor, den "Schilderwald" zu lichten. Für Fahrradschutzstreifen gilt ein generelles Parkverbot. Die geänderte Straßenverkehrsordnung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 1. April 2013 in Kraft.

Finanzen: Ehrenamt gestärkt
Weniger Vereinsbürokratie und höhere Freibeträge für Übungsleiter: so unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Ehrenamtlichen noch mehr als bisher. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist jetzt wirksam, die meisten steuerlichen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Justiz: Warnschussarrest gegen Jugendkriminalität
Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, können seit dem 7. März zur Abschreckung für bis zu vier Wochen in Haft genommen werden. Dieser so genannte Warnschussarrest soll Jugendliche von weiteren Straftaten abhalten und ihnen die Konsequenzen von Gesetzesverstößen deutlich vor Augen führen.

Quelle: Bundesregierung

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken