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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
In der
Altenpflege gibt es bessere Ausbildungsbedingungen. Pflegebedürftige und
Behinderte können jetzt auch zu Hause vom Zahnarzt behandelt werden. Im
Straßenverkehr gelten höhere Bußgeldsätze. Das Ehrenamt wird gestärkt und der
so genannte Warnschussarrest soll Jugendliche von weiteren Straftaten
abschrecken.
Altenpflege - ein Beruf mit Zukunft
Die Deutschen werden immer älter. In der Folge steigt auch die Zahl der
Pflegebedürftigen. Bereits heute fehlen in den Pflegeberufen Fachkräfte. Das
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
steuert dieser Entwicklung entgegen- zum Beispiel mit besseren
Ausbildungsbedingungen. Zudem verkürzen sich die Ausbildungszeiten in der
Altenpflege. Zugleich sollen verstärkt lebens- und berufserfahrene Menschen aus
anderen Bereichen für eine Umschulung in Pflegeberufe gewonnen werden. Das
Gesetz ist am 19. März 2013 in Kraft getreten.
Bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Behinderten
Künftig kann der Zahnarzt Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen auch
zu Hause behandeln. Voraussetzung ist, dass die Patienten eine Zahnarztpraxis
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aufsuchen können. Die Zahnärzte
erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung. Die Neuregelung tritt zum 1. April
2013 in Kraft.
Schnellere Meldepflicht bei ansteckenden Erkrankungen
Um bei Epidemien schneller handeln zu können, müssen Diagnosen von
meldepflichtigen Erkrankungen innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt
vorliegen. Das Robert Koch-Institut soll innerhalb von drei Tagen informiert
sein. Das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
soll die Ausbreitung bedrohlicher Krankheiten im grenzüberschreitenden Flug-
und Schiffsverkehr verhindern. Das Gesetz tritt am 29. März 2013 in Kraft.
Verkehr: Höhere Bußgelder im Straßenverkehr
Wer unberechtigt in Parkuhrzonen oder ohne Parkschein parkt, zahlt in Zukunft
fünf Euro mehr. Auch Verwarnungen bei Verstößen im Radverkehr werden zumeist um
fünf Euro teurer. Das Bußgeld für Verstöße gegen ein Lkw-Fahrverbot, das durch
Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, steigt von 20 auf 75 Euro. Die neue
Straßenverkehrsordnung sieht zudem vor, den "Schilderwald" zu
lichten. Für Fahrradschutzstreifen gilt ein generelles Parkverbot. Die
geänderte Straßenverkehrsordnung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 1. April
2013 in Kraft.
Finanzen: Ehrenamt gestärkt
Weniger Vereinsbürokratie und höhere Freibeträge für Übungsleiter: so
unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der Ehrenamtlichen noch mehr als
bisher. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist jetzt wirksam, die meisten
steuerlichen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Justiz: Warnschussarrest gegen Jugendkriminalität
Jugendliche Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, können
seit dem 7. März zur Abschreckung für bis zu vier Wochen in Haft genommen
werden. Dieser so genannte Warnschussarrest soll Jugendliche von weiteren
Straftaten abhalten und ihnen die Konsequenzen von Gesetzesverstößen deutlich
vor Augen führen.
Quelle: Bundesregierung
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