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  • 23.08.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Ãœberhöhte Arztrechnungen - Hilfe durch Prüfsoftware
    23.08.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Überhöhte Arztrechnungen - Hilfe durch Prüfsoftware
    Viele Arztrechnungen sind nicht schlüssig oder sogar falsch. Mit einem kostenlosen Service der privaten Krankenversicherer kann man sich vor überhöhten Behandlungshonoraren schÃ...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Gesundheit:

Überhöhte Arztrechnungen

Hilfe durch Prüfsoftware


Viele Arztrechnungen sind nicht schlüssig oder sogar falsch. Mit einem kostenlosen Service der privaten Krankenversicherer kann man sich vor überhöhten Behandlungshonoraren schützen.

„Jede vierte Arztrechnung ist nicht schlüssig oder sogar falsch", warnt der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) - und empfiehlt, alle Rechnungen im Internet zu überprüfen.

Seit einigen Jahren „erhalten die Ärzte von den Kassen weniger Geld. Zum Ausgleich bemühen sie sich intensiver um Privatpatienten. Und die klagen immer öfter über hohe und nicht nachvollziehbare Rechnungen", so die Erfahrung des PKV-Verbandes.

Um den Patienten unnötige Ausgaben zu ersparen, haben die Versicherer auf ihrer Internetseite www.derprivatpatient.de eine sogenannte GOÄ- (Gebührenordnung-für-Ärzte)-Prüfsoftware installiert. Dort kann jedermann seine Rechnungen abgleichen.

„Sollte es Differenzen geben, können Sie mit dem Ergebnis zu ihrem behandelnden Arzt gehen. Und sollten Sie dort immer noch Probleme haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer, der sich um eine kundenfreundliche Lösung bemühen wird", empfiehlt der Branchenverband.

Streit um den Gebührensatz

Streit gibt es nach Erfahrung der Versicherer vor allem um den so genannten Steigerungssatz. Laut Gebührenordnung darf der Arzt ohne Weiteres maximal das 1,8- oder 2,3-fache der Grundgebühr abrechnen.

Darüber hinaus kann der Arzt in schwierigen Fällen bis zum 3,5-fachen Satz berechnen, wenn er es vorher ankündigt und in der Rechnung ausführlich begründet. (verpd)

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