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  • 02.10.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Krankenkassenbeiträge - Immer teurer?
    02.10.2009 - ApoRisk® News Gesundheit: Krankenkassenbeiträge - Immer teurer?
    Die Krankenversicherung ist heute eine gesetzliche Versicherung, der jeder Arbeitnehmer eintreten muss, wenn die Höhe seines Gehaltes die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze nicht...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Gesundheit:

Krankenkassenbeiträge

Immer teurer?


Die Krankenversicherung ist heute eine gesetzliche Versicherung, der jeder Arbeitnehmer eintreten muss, wenn die Höhe seines Gehaltes die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.

Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers diese Grenze übersteigen, ist er nicht mehr verpflichtet in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein und kann sich entweder freiwillig dort versichern oder hat die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln.

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist Zweig der heutigen sozialen Absicherung, denn bei Krankheit und deren Folgen kommt diese für die Behandlungskosten und medizinischen Aufwendungen auf.

Die zu zahlenden Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Hälfte jeweils monatlich aufgeteilt und über die Gehaltsabrechnung sichtbar.

Sollte ein Arbeitnehmer keine gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen und ist privat versichert, übernimmt der Arbeitgeber nur eine gewissen Anteil der Versicherung. Dieser Anteil entspricht dabei nur den festgesetzten Höchstsätze der gesetzlichen Krankenversicherung und ist bei den verschiedenen Versicherungen erfragbar.

Aber auch unter den gesetzlichen Krankenversicherungen ist heute ein Wahlrecht gültig.
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist durch Kündigung (und Einhaltung der Kündigungsfrist) möglich, falls der Versicherte einer anderen gesetzlichen Krankenkasse beitreten möchte und sich dort besser versichert fühlt oder dank niedrigerer Krankenkassenbeiträge günstiger versicht ist.

Sollte sich die aktuelle gesetzliche Krankenkasse dazu entschlossen haben, den Beitrag anzuheben, hat der Versicherte auch das Recht zu kündigen. Diese Kündigung nennt man das "Sonderkündigungsrecht".

Ist der Versicherte an einer privaten Krankenversicherung interessiert, ist ein Vergleich der Tarife meist schwieriger als bei den gesetzlichen Krankenkassen, da dort die persönliche Situation und die verschiedenen Leistungen meist stark variieren. Das macht sich letztendlich bei dem zu entrichtenden Beitrag bemerkbar.

Es lohnt sich demnach durchaus, sich vor Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Versicherung gut zu informieren und die verschiedenen Beitragssätze mit den angebotenen Leistungen zu vergleichen.

 

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