Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Wissen & Tipps
Die
Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 7. November 2014 das
Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur
Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz entwickelt die
Pflegeversicherung weiter und macht sie zukunftsfest. Es weitet in einem
ersten Schritt die Leistungen der Pflegeversicherung für die
Pflegebedürftigen aus und schafft bessere Möglichkeiten zur Betreuung -
insbesondere in den eigenen vier Wänden. Im Gegenzug steigt der
Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte an. Weitere
0,2 Punkte folgen im Jahr 2017. Die Bildung eines Vorsorgefonds
vermeidet Beitragssprünge und verteilt die Kosten der steigenden
Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen.
Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
Quelle: Bundesrat
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