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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Steuer & Recht
Der Bundestag hat das 14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Mit dem Gesetz werden verschiedene Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Ziel ist es unter anderem, eine patientenorientierte, finanzierbare Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sicher zu stellen. Konkrete Maßnahmen sind hier unter anderem die Verlängerung des Preismoratoriums und die Anhebung des Herstellerabschlags in Form eines Mengenrabatts.
Hausärztliche Versorgung soll gestärkt werden
Außerdem erhalten Krankenkassen und Hausärzte bei den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung mehr Spielräume. So werden die bestehenden Vergütungsbeschränkungen aufgehoben. Krankenkassen und Hausärzte müssen künftig Wirtschaftlichkeitskriterien und Regelungen zur Qualitätssicherung vereinbaren. Die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit ist der Aufsichtsbehörde vier Jahre nach Beginn des Vertrages nachzuweisen. Zugelassene strukturierte Behandlungsprogramme werden, soweit sie die hausärztliche Versorgung betreffen, Bestandteil der Verträge.(ac)
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