ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.12.2013 – Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild nicht rechtswidrig
    28.12.2013 – Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild nicht rechtswidrig
    GESUNDHEIT – Steuer & Recht Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen noch gegen das Rech...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


Steuer & Recht

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild nicht rechtswidrig

 

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen noch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies entschied in einem am 18.12.2013 veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Versicherter befürchtet Datenmissbrauch und verweigert Lichtbild
Ein 66-jähriger Mann aus dem Landkreis Kassel verwehrt sich dagegen, seiner Krankenkasse ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte zu geben. Ferner wendet er sich gegen die Speicherung und Weitergabe von persönlichen Krankendaten durch eine solche Karte, da er einen Datenmissbrauch befürchte. Die Krankenkasse wies ihn darauf hin, dass die neue Gesundheitskarte die bisherige Versichertenkarte ablöse und er seine bisherige Versichertenkarte nur noch bis zum März 2014 beim Arzt vorlegen könne.

Kein Verstoß gegen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
Die Richter beider Instanzen gaben der Krankenkasse Recht. Mit dem Lichtbild werde die Identifizierung des Versicherten ermöglicht. Die entsprechende Anforderung sei damit eine geeignete Maßnahme, um einer missbräuchlichen Verwendung der Versichertenkarte entgegenzuwirken. Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht liege nicht vor. Das Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit des Sachleistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung überwiege die rechtliche Betroffenheit des Klägers.

Über die Pflichtdaten wie z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus hinaus sei das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten nur mit dem Einverständnis des Versicherten zulässig. Dies gelte insbesondere für Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte. Da der Kläger insoweit keine Einwilligung gegeben habe, sei er rechtlich nicht betroffen.

Darüber hinaus entschieden die Richter, dass die sog. Onlinefunktion der elektronischen Gesundheitskarte im Sinne des Transports administrativer Daten zwischen Arzt und Krankenkasse zur Überprüfung der Gültigkeit und Aktualität rechtlich unbedenklich sei. Dies gelte jedenfalls im derzeitigen Verfahrensstadium, in welchem die Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung des Datenschutzes erprobt werde.

Die Revision wurde zugelassen.

LSG Hessen, Urteil L 1 KR 50/13

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken