Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Ab 1. Januar 2014 müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische
Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte
Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt zukünftig
als Versicherungsnachweis.
Die meisten gesetzlich Krankenversicherten besitzen bereits die neue
elektronische Gesundheitskarte. Die Krankenkassen geben sie seit Oktober 2011
aus. Wer noch keine hat, sollte dringend mit seiner Krankenkasse Kontakt
aufnehmen und ein Passfoto einreichen. Denn die alte Krankenversicherungskarte
ist mit Ablauf des Jahres 2013 nicht mehr gültig.
Neues Jahr - neue Karte
In der Arztpraxis legen Patientinnen und Patienten die elektronische
Gesundheitskarte wie gewohnt vor. Über ein Lesegerät erhält der Arzt oder die
Ärztin verschiedene Angaben über den Patienten, wie Name, Geburtsdatum oder
Versichertenstatus. Diese Versichertenstammdaten müssen angegeben werden. Der
Arzt braucht sie, um Behandlungen mit der Krankenkasse abzurechnen.
Was passiert, wenn die Karte fehlt?
Wenn der Versicherte die Karte vergessen hat, kann er sie innerhalb von zehn
Tagen nachreichen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte stellt der Arzt eine
private Rechnung. Die Kosten werden nur von der Krankenversicherung erstattet,
wenn die Gesundheitskarte bis zum Ende des Quartals vorliegt. Der Arzt kann in
begründeten Fällen sogar ablehnen, einen Patienten ohne gültige Karte zu
behandeln. Einzige Ausnahme: es handelt sich um einen Notfall.
Missbrauch vermeiden, Identität sichern
Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind Unterschrift und ein Foto des oder
der Versicherten zu sehen. Das Geschlecht wird ebenfalls vermerkt. Der Arzt
sieht auf den ersten Blick, ob Foto und Patient übereinstimmen. So soll
Missbrauch vermieden werden. Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn es nicht
möglich ist, ein brauchbares Foto zu erhalten. So zum Beispiel bei
bettlägerigen Pflegebedürftigen. Auch Jugendliche unter 15 Jahren benötigen das
Foto noch nicht.
In Zukunft wird die elektronische Gesundheitskarte mehr Funktionen haben als
die alte Krankenversicherungskarte. Sie sollen Schritt für Schritt
freigeschaltet werden. Doch noch ist es nicht so weit. Jeder Versicherte
bestimmt selbst, was und wie viel auf der Karte gespeichert wird.
Was soll die elektronische Gesundheitskarte einmal leisten?
In Zukunft werden die Versicherten auch darüber entscheiden müssen, ob sie
lebensrettende Informationen auf der Karte speichern möchten. Die elektronische
Gesundheitskarte ist mit einem Chip ausgestattet, der wichtige Informationen
für den Notfall speichern kann, so zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien.
Denkbar wäre auch, aufzulisten, wann der Patient wie behandelt oder geimpft
wurde und welche Arzneimittel er einnimmt. Unerwünschte Wechselwirkungen
könnten so vermieden werden.
Bis es so weit ist, müssen Versicherte ausdrücklich wünschen, dass weitere
Daten gespeichert werden. Die Daten dürfen nur zur medizinischen Versorgung
ausgelesen werden. Praktisch bedeutet das: Der Arzt steckt seinen
Heilberufe-Ausweis gleichzeitig mit der Gesundheitskarte des Patienten in ein
Lesegerät. Dann müssen Arzt und Patient jeweils eine persönliche
Identifikationsnummer eingeben. Sollte die Karte einmal verloren gehen oder
gestohlen werden, könnte niemand etwas damit anfangen. Nur im Notfall wäre der
Arzt befugt, die nötigen Daten mit seinem Berufsnachweis allein auszulesen.
Daten sicher versenden
Geplant ist auch, dass die Daten von der Karte künftig verschlüsselt über ein
spezielles Gesundheitsnetz digital versendet werden können. Das aufwendige Verschicken
von Befunden und Röntgenbildern von Arzt zu Arzt entfiele. So wären die Ärzte
immer auf dem neuesten Stand. Doppeluntersuchungen könnten vermieden werden. In
einem weiteren Schritt ist vorgesehen, dass die Krankenkassen das Netzwerk
nutzen dürfen, um Versichertendaten mit der Arztpraxis abzugleichen.
Quelle: Bundesregierung
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.