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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 05.07.2013 das Gesetz zur
Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
gebilligt. Es kann dem Bundespräsidenten nun zur Ausfertigung vorgelegt werden.
Das Gesetz soll freiwillig Versicherte entlasten, die bei ihrer
Krankenversicherung aufgrund von Beitragsrückständen verschuldet sind. Es senkt
daher für freiwillig in der GKV Versicherte die Zinsen für Beitragsschulden auf
ein Prozent statt der bisher geltenden fünf Prozent. Zudem ist ein neuer
Notlagentarif in der PKV vorgesehen.
Das Gesetz zur Beseitigung
sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung finden
Sie auf den Seiten des Bundesrat.
Quelle: Bundesrat
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