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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Bundesregierung hält maßvolle und
sozial abgefederte Eigenbeteiligungen für ein sachgerechtes
Finanzierungsinstrument der gesetzlichen Krankenversicherung. In ihrer Antwort
(17/12659) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12425)
unterstreicht die Bundesregierung ihre bereits in der Antwort (17/11925)
auf eine Kleine Anfrage der Linken mit ähnlicher Thematik zum Ausdruck
gebrachte Überzeugung, dass Zuzahlungen dazu beitragen, einen umfassenden
Leistungskatalog zu erhalten, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu stärken
und die Solidargemeinschaft vor Überforderung zu schützen.
Die begleitend zu den Zuzahlungsregelungen eingeführten Belastungsgrenzen seien
hinreichend, um Versicherte vor finanzieller Überforderung zu schützen.
Unabhängig davon bleibe die am 9. November 2012 vom Deutschen Bundestag
einstimmig beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr richtig. Nach Auffassung
der Bundesregierung wurde damit "ein wesentlicher Schritt getan, um die
Patientinnen und Patienten zu entlasten, Bürokratie in den Arzt- und
Zahnarztpraxen sowie in Notfallambulanzen von Krankenhäusern abzubauen und
damit die Versorgungsbedingungen für Patientinnen und Patienten zu
verbessern".
Quelle: Deutscher Bundestag
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