Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Mit Urteil vom 25.02.2013 lehnte das Sozialgericht Mainz (Az.: S 14 KR 379/12) den Antrag eines aus Mainz stammenden, minderjährigen Klägers auf Erstattung der Kosten für ein Tandem ab. Der behandelnde Arzt hatte dem an einer spastischen Tetraparese leidenden Kläger zum Training alternierender Bewegungsabläufe, Verbesserung der physiologischen Bewegungsmuster und Tonusregulation ein Tandem verordnet, bei welchem der vordere Fahrer in halb liegender Position die Beine nach vorne hin bewegt, während der hintere Fahrer die klassische sitzende Position einnimmt. Der Kläger erwarb daraufhin in einem herkömmlichen Fahrradladen ein entsprechendes, serienmäßig hergestelltes Tandem. Seinen Antrag auf Erstattung der Kosten lehnte die beklagte Krankenkasse aber ab.
Das Sozialgericht Mainz gab der Krankenkasse im Ergebnis Recht, da es sich bei dem Tandem um einen "Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens" handelte. Zwar haben Versicherte grundsätzlich einen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse auf die Gewährung von Hilfsmitteln, nach der gesetzlichen Regelung besteht dieser Anspruch jedoch nur, soweit die Hilfsmittel nicht als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Ein Gegenstand ist ein Hilfsmittel, wenn er seiner Konzeption nach der Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung oder der Vorbeugung oder dem Ausgleich einer Behinderung dient. Ist dies nicht der Fall, muss der Gegenstand zumindest den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen besonders entgegenkommen und von körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt werden. Das Bundessozialgericht hat diesbezüglich bereits entschieden, dass Fahrräder in Form des üblichen Zweirades und serienmäßig hergestellte Liegedreiräder als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zu bewerten sind. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es sich um eine individuell für den behinderten Menschen angefertigte Konstruktion handele. Unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung urteilte das Sozialgericht, dass auch das von dem Kläger erworbene, serienmäßig hergestellte Tandem einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens darstelle und wies die Klage ab.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
SG Mainz, Urteil S 14 KR 379/12 vom 25.02.2013
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.