Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Während Studiengebühren in anderen
europäischen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien selbstverständlich sind,
war das in Deutschland lange Zeit undenkbar. Seit einiger Zeit dürfen auch die
staatlichen Hochschulen in Deutschland Studienbeiträge verlangen - bis zu 500
Euro pro Semester.
Diese Gelder sollen ausschließlich in die Verbesserung von Studienbedingungen
und Lehre fließen. Sprich: Die Qualität der Hochschulen soll sich steigern. In
NRW bürgt das Land mit einer "Geld-zurück-Garantie". Bei erheblichen
Mängeln können die Studiererenden dort ihre Beiträge zurück verlangen. Jede
Hochschule muss dafür eine Schieds-Kommission einrichten.
Ob sie Studiengebühren erheben und, wenn ja, in welcher Höhe, das können die Hochschulen selber entscheiden. Letztlich nutzen aber fast alle Hochschulen diese zusätzliche Einnahmequelle. Nur wenige Ausnahmen verzichten darauf, Studiengebühren zu erheben. Wiederum andere Universitäten stellen das erste Semester frei oder schöpfen nicht die gesetzlich zulässigen Rahmen in voller Höhe aus.
Prinzipiell muss erst einmal jeder Student, jede Studentin die Studienbeiträge
zahlen: direkt bei der Einschreibung oder der Rückmeldung- jeweils im Voraus
für ein Semester. Um dieses sozialverträglich zu gestalten, wurde das Studienbeitragsdarlehen ins Leben gerufen. Und:
Für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger ist die Rückzahlungslast gedeckelt.
Doch es gibt einige Befreiungs- oder Ermäßigungsgründe. Und zwar zum
Beispiel:
Neben diesen gesetzlichen Bestimmungen kann jede Hochschule für bestimmte
Gruppen selber weitere "Rabatte" einräumen - beispielsweise für
Geschwisterkinder oder Studierende, die im Olympia-Kader aktiv sind.
Informationen findet man auf den Homepages der Hochschulen. Dort werden auch
Ansprechpartner an den Hochschulen genannt. Unbedingt frühzeitig erfragen, wann
und wie ein Antrag auf Befreiung oder Beitragsreduzierung gestellt werden muss!
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