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  • 22.09.2009 - ApoRisk® News Finanzen: Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zur Geschäftsgründung
    22.09.2009 - ApoRisk® News Finanzen: Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zur Geschäftsgründung
    Für Existenzgründer gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Gründungszuschuss in Höhe von deutlich über 1.000 Euro pro Monat (fü...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Finanzen:


Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zur Geschäftsgründung

 

Für Existenzgründer gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Gründungszuschuss in Höhe von deutlich über 1.000 Euro pro Monat (für neun Monate) zu bekommen.

Dies ist besonders interessant für Arbeitslose, die noch im Arbeitslosengeld I-Bezug stehen und die noch mindestens 90 Tage das Arbeitslosengeld I beziehen. Aber auch Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sollten diese Regelung zur Gewährung eines Gründungszuschuss kennen, denn wenn sie dann tatsächlich arbeitslos werden, dann können Sie jederzeit in einen Gespräch mit ihrem "Fallmanager" auf die Möglichkeit der Existenzgründung "umschalten", um eine neue berufliche Perspektive zu gewinnen.

Der Sachbearbeiter wird dann auch diese Idee nachhaltig unterstützen, denn für ihn ist eine erfolgreiche Geschäftsgründung ein gleichwertig anerkannter Weg aus der Arbeitslosigkeit wie eine Vermittlung in eine angestellte Tätigkeit. Dies zeigt sich auch darin, dass die Bundesagentur vielfältige Maßnahmen für Existenzgründer unterstützt. In Existenzgründerseminaren bekommt man nicht nur Kontakt zu anderen Existenzgründern, sondern auch zu Beratungseinrichtungen, die den Start in die Geschäftsgründung fördern und weitere Unterstützungsmaßnahmen (wie KfW-Gründungscoaching) aktivieren können.

Allerdings sollte man bereits vor Beginn des Gründungsprozesses eine grobe Geschäftsidee haben und sich auch damit auseinandersetzen, dass Existenzgründung in den ersten Jahren mit einer Vielzahl von Belastungen verbunden ist. Wer also den geregelten Job mit geregeltem Urlaub und entsprechender sozialer Absicherung als zentrales Element seiner beruflichen Identität sieht, ist hier weniger geeignet.

Mehr als eine skizzenhafte Geschäftsidee und gute Motivation zur Selbständigkeit braucht es aber nicht, um mit dem Fallmanager bei der Bundesagentur ins Gespräch zu kommen und anschließend ein Existenzgründerseminar auf Kosten der Arbeitsagentur zu besuchen. Wenn der ausgewählte Seminar-Anbieter, seine Tätigkeit ernsthaft betreibt, dann bekommt man als zukünftiger Existenzgründer nicht nur viel Wissen sondern auch praktische Handlungsanleitung zur weiteren Gestaltung des Prozesses.

Den Antrag auf Existenzgründerzuschuss muss man spätestens 91 Tage vor Ablauf des Arbeitslosengeldbezuges stellen. Dieser Antrag bedarf einer intensiven Vorbereitung, insbesondere weil ein nachvollziehbarer und geprüfter Business-Plan Bestandteil des Antrages ist. Zwischen dem erfolgreichen Abschluss des Existenzgründer-Seminars und der Antragstellung können also durchaus mehrere Monate intensiver Vorbereitungszeit treten. Die Sachbearbeiter der Bundesagentur berücksichtigen dies auch, und werden während dieser Zeit normalerweise keine Jobangebote machen. Es ist auch kein Fehler, den zuständigen Sachbearbeiter gelegentlich über Zwischenschritte (z.B. per Mail) zu informieren, damit dieser erkennen kann, dass sein "Kunde" am Ball bleibt.

Zur Erarbeitung des Business-Plans kann man sehr gute Literatur vom Spezialisten Andreas Lutz nutzen:

  • Businessplan, für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld und andere Existenzgründer (2008)
  • Die Businessplan-Mappe. 40 Beispiele aus der Praxis (2008).

Eine fachkundige Stelle muss das jeweilige Existenzgründungsvorhaben bewerten und begutachten und gegenüber der Bundesagentur die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Hierfür kommen z.B. die Berater in Frage, die man während des Existenzgründungsseminars kennengelernt hat. Aber auch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Steuerberater und Kreditinstitute können diese Bescheinigung erstellen.

Ergänzt um weitere Papiere (Lebenslauf, Gewerbeanmeldung bzw. Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt) steht dann der Existenzgründung nichts mehr im Wege. Zunächst bekommt man 9 Monate einen Existenzgründungszuschuss in der Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro als Zuschuss für höhere Kosten bei der sozialen Absicherung. Da die Arbeitsagentur am Erfolg der Existenzgründung interessiert ist, darf man ohne jede Beschränkung zusätzlich sowie Umsatz wie nur möglich machen. Denn falls man nach 9 Monate diese erfolgreiche Geschäftstätigkeit nachweisen kann, dann kann man für weitere 6 Monate einen Zuschuss von 300 Euro bekommen.

Ein weiterer Vorteil für Existenzgründer mit Gründungszuschuss der Bundesagentur: Diese können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur versichern. Damit erhalten sie bestehende Ansprüche gegenüber der Arbeitsagentur bzw. bauen neue Ansprüche auf.

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