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  • 27.09.2009 - ApoRisk® News Finanzen: Einlagensicherung bei Banken
    27.09.2009 - ApoRisk® News Finanzen: Einlagensicherung bei Banken
    Die Verunsicherung nach Bankpleiten im Ausland hatte im Herbst vergangenen Jahres auch die deutschen Sparer erfasst. Obwohl Finanzminister und Bundeskanzlerin sofort eine allgemein...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Finanzen:

Einlagensicherung bei Banken

 

Seit dem 1.7.2009 höherer Schutz für Geldanleger

Die Verunsicherung nach Bankpleiten im Ausland hatte im Herbst vergangenen Jahres auch die deutschen Sparer erfasst. Obwohl Finanzminister und Bundeskanzlerin sofort eine allgemeine Garantie für deutsche Geldanlagen in den Medien verbreiteten, bestimmte die allgemeine Unsicherheit die nächsten Monate.

Viele Kunden fragten auch bei Ihren Banken nach, wie hoch denn die Sicherung für Ihre Einlagen sei. Manche Banken teilten dann auch ohne Rückfragen ihren Kunden mit, dass mehrere hundert Millionen Sicherheit für jedes einzelne Konto gegeben seien.

Da solche Probleme nur europaweit angegangen werden können, beschlossen die europäischen Finanzminister neue Regelungen für die Einlagensicherung europäischer Banken. Diese führen zu neuen gesetzlichen Regelungen auch in Deutschland, die im Sinne der Kunden deutlich besser als bisher ausfallen. So liegt ab dem 1.7.2009 die gesetzliche Mindestgarantiesumme je Kunde bei 50.000 Euro. Ab 1.1.2010 ist eine Erhöhung auf 100.000 Euro vorgesehen. Bisher war der gesetzliche Mindestbetrag in Deutschland lediglich auf 20.000 Euro festgelegt und die Kunden mussten auf Ihre Konten einen zehn-prozentigen Abschlag hinnehmen. Allerdings hatte diese gesetzliche Regelung in Deutschland praktisch keine Relevanz, da die privaten Sicherungsfonds der einzelnen Bankensysteme deutlich höhere Risiken abdecken. Doch die gesetzliche Klarstellung ist auf jeden Fall hilfreich, um die Sparer zu beruhigen. Auch die bisherige Selbstbeteiligung von 10 % ist bis zur Höhe des Mindestbetrages abgeschafft.

Abgesichert sind Geldkonten jedweder Art; z.B. Sparbücher und Festgeld. Sollte eine Bank Konkurs machen, dann muss nach der Neuregelung dem Kunden das Geld innerhalb von 30 Tagen bei einer anderen Bank zur Verfügung gestellt werden. Nicht abgesichert sind nach wie vor andere Geldanlageformen wie Aktien oder kursabhängige Wertpapiere. Im Falle eines Konkurses des jeweiligen Unternehmens ist das Geld verloren. Solche Konkurse hat es aber in den letzten Jahrzehnten in Deutschland nur sehr selten gegeben.

Für Kunden, die bei einer Bank höhere Geldkonten als die 50.000 bzw. 100.000 Euro haben, gelten nach wie vor die Sicherungssysteme des jeweiligen Bankensystems. Im Falle eines Konkurses müssen sie für die Geldeinlagen über diesem Mindestbetrag mit einem Abschlag von 10 % rechnen.

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