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  • 02.06.2014 – Entscheidung des EuGH zu Fremdwährungsdarlehen
    02.06.2014 – Entscheidung des EuGH zu Fremdwährungsdarlehen
    FINANZEN – Steuer & Recht Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in Sachen Fremdwährungsdarlehen für die Verbraucher eingesetzt. Diese müssen die wirtschaftliche...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

Entscheidung des EuGH zu Fremdwährungsdarlehen

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in Sachen Fremdwährungsdarlehen für die Verbraucher eingesetzt. Diese müssen die wirtschaftlichen Folgen einschätzen können.

Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen Folgen einschätzen können, die sich daraus ergeben, dass bei der Darlehenstilgung ein anderer Kurs (Devisenverkaufskurs) Anwendung findet als der zur Berechnung des Darlehensbetrags bei dessen Auszahlung herangezogene Kurs (Devisenankaufskurs). Dies hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung betont. Das nationale Gericht dürfe eine missbräuchliche Klausel durch eine nationale Rechtsvorschrift ersetzen, damit die Ausgewogenheit zwischen den Vertragsparteien wiederhergestellt wird und der Vertrag Bestand hat, so der EuGH. (kb)

EuGH, Urteil vom 30.04.2014, Az.: C 26/13

 

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