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  • 01.06.2014 – Kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht
    01.06.2014 – Kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht
    FINANZEN – Steuer & Recht In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage des Abzugs nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerziel...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

Kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht

 

In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage des Abzugs nachträglicher Schuldzinsen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht geäußert. Demnach sei ein fortdauernder Veranlassungszusammenhang von sogenannten „nachträglichen Schuldzinsen" mit früheren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige zwar ursprünglich mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat, seine Absicht zu einer weiteren Einkünfteerzielung jedoch bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen ist. (ac)

BFH, Urteil vom 21.01.2014, Az.: IX R 37/12

 

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