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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Ratingagenturen
haben eine zentrale Machtstellung auf den Finanzmärkten. Sie gelten als
Mitauslöser der Finanz- und Wirtschaftskrise und bedürfen deshalb einer
strengeren Regulierung.
Die Bundesregierung hat am 30.04.2014
einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abhängigkeit der Finanzbranche
von den Bewertungen der Ratingagenturen verringern soll. Damit will sie
erreichen, dass Unternehmen der Finanzbranche künftig in stärkerem Maße
auf ihre eigene Einschätzung bei der Bonität von Kreditnehmern,
Wertpapieren und sonstigen Ausfallrisiken achten.
Vorgaben für Ratingagenturen
Der
Gesetzentwurf dient der Anpassung des Aufsichtsrechts an die
überarbeitete Ratingverordnung der Europäischen Union vom 21.05.2013.
Hauptadressat sind die Ratingagenturen. Dabei geht es im Wesentlichen um
folgende Regelungen:
Vorgaben für Mitgliedstaaten
Neben
der an die Ratingagenturen und die Anwender von entsprechenden Ratings
gerichteten Änderungsverordnung, die in Deutschland unmittelbar
geltendes Recht ist, haben EU-Parlament und Rat die Richtlinie
2013/14/EU zur weiteren Ausführung der EU-Ratingverordnung
verabschiedet.
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten
gerichtet und bis zum 21.12.2014 in nationales Recht umzusetzen. Sie
enthält unter anderem Vorgaben, mit denen
angehalten werden sollen, einen übermäßigen Rückgriff auf Ratings abzubauen.
Unter nationaler Aufsicht
Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die
Einhaltung der dazu erlassenen Regelungen auf nationaler Ebene
überwachen und Regelverstöße sanktionieren.
Ergänzend dazu enthält der Gesetzentwurf Änderungen weiterer Gesetze, die nicht im Zusammenhang mit Ratingvorschriften stehen:
Quelle: Bundesregierung
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