ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 25.01.2014 – Darf der Berater die Anlagestrategie des Kunden ändern?
    25.01.2014 – Darf der Berater die Anlagestrategie des Kunden ändern?
    FINANZEN – Steuer & Recht Unter welchen Voraussetzungen können die Anlagestrategien eines Anlegers geändert werden? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dazu in einer ak...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

Darf der Berater die Anlagestrategie des Kunden ändern?

 

Unter welchen Voraussetzungen können die Anlagestrategien eines Anlegers geändert werden? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dazu in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen. Danach müssen Anlageempfehlungen, um anlegergerecht zu sein, unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein. Nach Ansicht des Gerichts sind diese daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat. Hierbei sind insbesondere der Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen. Dies führe aber nicht dazu, dass ein Kunde, der weder Erfahrungen mit noch Kenntnisse über Wertpapiere habe, niemals derartige Anlagegeschäfte tätigen könnte.

Zudem könne auch eine außerhalb des Anlageprofils liegende Anlageempfehlung vom Kunden durch konkludente Änderung seiner Anlagestrategie gebilligt und so den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kapitalanlageberatung gerecht werden. Der Kunde müsse das empfohlene Wertpapier aber in Kenntnis seiner Risikostruktur erwerben. Dabei trage der Anlageberater, der bei einer Anlageempfehlung vom Risikoprofil des Kunden abgewichen ist, und nicht der Anleger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Anleger die Risikostruktur im Einzelfall kennt.

„Zwar wurde die beratende Bank in der Entscheidung zu Recht zum Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten verurteilt. Die Entscheidung eröffnet aber die Möglichkeit, dass einem Anleger eine von seiner Anlagestrategie abweichende Kaptalanlage ohne Haftungsrisiko vermittelt werden kann", so der auf Kapitalanlagehaftung spezialisierte Rechtsanwalt Oliver Korn von der Kanzlei GPC Law. „Dann muss aber eine ordnungsgemäße Aufklärung, insbesondere anhand eines Beratungsprotokolls, dargelegt werden können und vor allem beweisbar sein", betont Korn. (ac)

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2013, Az.: 3 U 187/12

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken