Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Steuerlicher Grundfreibetrag steigt erneut (Steuern sinken nicht automatisch!)
Der
steuerliche Grundfreibetrag steigt ab 1. Januar 2014 ein weiteres Mal:
von 8.130 Euro um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14
Prozent bleibt konstant.
Weitere Informationen: Grundfreibetrag steigt
Steuervereinfachungen bei Dienst- und Geschäftsreisen
Das
Reisekostenrecht ist ab 2014 leichter zu handhaben. Die Vereinfachungen
entlasten auch finanziell um jährlich 220 Millionen Euro. Rund 35
Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber werden gleichermaßen von den
neuen Regelungen profitieren.
Weitere Informationen: Grundsätze zum steuerlichen Reisekostenrecht
Hinweise zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Seit
Anfang 2013 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre aktuellen "ELStAM"-Daten
(Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) auf der
Internetseite www.elsteronline.de
einsehen (hierzu ist eine kostenlose Authentifizierung erforderlich).
Änderungen der Steuerklasse, von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen
beantragen Sie beim Finanzamt Ihres Wohnortes.
Anträge finden Sie hier: www.formulare-bfinv.de
Weitere Informationen zur Elektronischen Lohnsteuerkarte.
SEPA
Am
1. Februar 2014 lösen die einheitlichen europäischen SEPA-Überweisungen
und Lastschriften die bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab.
SEPA erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht ihn
sicherer. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte Elektronische
Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten.
Informationen für Verbraucher
Informationen für Unternehmen und Vereine
Strengere Eigenkapitalregeln für Banken
Ab
Januar 2014 gelten in Deutschland die strengen europäischen
Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III-Regeln). Banken müssen ihr so
genanntes "hartes Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen
sie in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Mehr
Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste selbst
aufzufangen.
Weitere Informationen: Schärfere Regeln für Banken
Aufbau eines Trennbankensystems
Banken
müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft
trennen. Den Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen erlegt das
Gesetz erstmals konkrete Pflichten für das Risikomanagement auf. Sie
machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten
verletzen und dadurch die Bank oder die Versicherungsleistungen
gefährdet.
Weitere Informationen: Aufbau eines Trennbankensystems
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Quelle: Bundesregierung
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