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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die EU-Finanzminister kamen am 14./15. Oktober 2013 in Luxemburg im Rahmen der
Eurogruppe und des ECOFIN zusammen, um sich unter anderem mit dem Aufbau der
europäischen Bankenunion zu befassen. Dabei wurde der erste Baustein
beschlossen: die europäische Bankenaufsicht.
Europäische Bankenaufsicht: Abschluss
Die erste Etappe hin zur europäischen Bankenunion ist zurückgelegt mit dem
Abschluss der Verhandlungen zum einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus
(SSM - Single Supervisory Mechanism). Damit kann die Europäische Zentralbank
(EZB) nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten in einem Jahr ihre Arbeit als
europäische Bankenaufsicht aufnehmen.
Mit dem Start des SSM sind eine Bewertung der Bankbilanzen und ein Stresstest
verbunden, mit dem die Krisenfestigkeit der europäischen Banken geprüft wird.
Es ist wichtig, dass dieser Stresstest glaubwürdig ist. Das bedeutet, dass die
Kriterien klar, eindeutig und streng sein müssen. Der Präsident der EZB, Mario
Draghi, hat beim letzten IWF-Treffen in Washington unterstrichen, dass die
europäischen Banken in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht
haben. Ein konsequenter Stresstest kann das Vertrauen in den europäischen
Bankensektor weiter stärken.
Wenn der Stresstest Kapitallücken aufzeigt, müssen diese geschlossen werden,
und zwar nicht zulasten des Steuerzahlers, sondern zuerst zu Lasten der
Eigentümer und Gläubiger. Erst nach einer angemessenen Beteiligung des
Privatsektors kommen staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen in Betracht. Wenn
ein Mitgliedstaat mit der Unterstützung seiner Banken finanziell überfordert
ist, kann er Hilfe durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
beantragen.
Europäischer Bankenabwicklungsmechanismus: Intensive Verhandlungen
Auch der zweite Baustein der europäischen Bankenunion stand auf der
Tagesordnung von Eurogruppe und ECOFIN: der einheitliche Abwicklungsmechanismus
(SRM - Single Resolution Mechanism).
Aus Sicht der Bundesregierung ist es wichtig, dass hier ein Mechanismus
gefunden wird, der eine rechtzeitige, effektive und effiziente Abwicklung von
Finanzinstituten ermöglicht. Eine Lösung ist notwendig, die rechtssicher ist
und die Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten wahrt. Zudem gilt es, Fehlanreize
zu vermeiden. Auch wenn die Aufsicht über die Banken zukünftig eine europäische
sein wird, wird die Geschäftstätigkeit der Banken weiterhin zu einem guten Teil
durch nationale Wirtschaftspolitik beeinflusst werden. Deshalb darf es keine
Vergemeinschaftung von Bankrisiken und Altlasten zu Lasten der Steuerzahler
geben. Soweit die Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger der Banken sowie
durch Bankenabgaben gespeiste nationale Bankenrestrukturierungsfonds nicht
ausreichen, müssen betroffene Mitgliedstaaten selbst für die Kosten einer
Bankenrettung aufkommen, damit der Anreiz für eine nachhaltige nationale
Wirtschaftspolitik erhalten bleibt.
Europäische Richtlinien zur Restrukturierung und Einlagensicherung im
Trilog
Begleitend zum Aufbau von SSM und SRM ist es wichtig, dass die Verhandlungen
der Restrukturierungsrichtlinie (BRRD - Bank Recovery and Resolution Directive)
und der Einlagensicherungsrichtlinie (DGS - Deposit Guarantee Schemes)
vorankommen, die im Moment im sogenannten Trilog (zwischen Ministerrat,
Europäischer Kommission und Europäischem Parlament) stattfinden. Nur wenn alle
vier wichtigen Elemente der Bankenunion umgesetzt werden, kann das Vertrauen in
die Eurozone weiter gestärkt werden, denn die verschiedenen Teile greifen
ineinander und bedingen einander.
Dem Prinzip der Lastenteilung zwischen privaten Gläubigern und der öffentlichen
Hand und dem Schutz der Steuerzahler kommt dabei besondere Bedeutung zu. Dies
soll zum einen sichergestellt werden durch den Aufbau von nationalen
Bankenrestrukturierungsfonds, die durch Abgaben der Banken finanziert werden.
Zum anderen durch klare Bail-In-Regeln, also Regeln dazu, wie die privaten
Eigentümer und Gläubiger sich an Rettungsaktionen von Banken beteiligen müssen.
Im Falle einer Krise sollen soweit wie irgend möglich nicht die Steuerzahler,
sondern die privaten Investoren, also die, die auch die Gewinnchancen hatten,
für die Verluste einer Bank haften.
Lage der Eurozone: Status Quo
Die Lage der Programmländer (Länder, die sich in einem Finanzhilfeprogramm
befinden) stand ebenfalls auf der Tagesordnung der Eurogruppe. Irland und
Spanien befinden sich klar auf dem Weg, ihre Programme erfolgreich
abzuschließen.
Die nächsten Sitzungen von Eurogruppe und ECOFIN finden am 14. bzw. 15.
November 2013 statt.
Quelle: BMF
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