ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 27.09.2013 – Steuerpflicht von Erträgen aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten
    27.09.2013 – Steuerpflicht von Erträgen aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten
    FINANZEN – Steuer & Recht Der BFH hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 2012 - I R 27/12 - entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen oblig...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

Steuerpflicht von Erträgen aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten

 

Der BFH hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 2012 - I R 27/12 - entschieden, dass Veräußerungsgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen obligationsähnlichen Genussrechten, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, nach Ablauf der Haltefrist nicht steuerbar sind. Er leitet dieses Ergebnis aus § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG ab.

Diese Auffassung steht im Gegensatz zur Auffassung der Finanzverwaltung in Randziffer 319 des BMF-Schreibens vom 9. Oktober 2012 (BStBl I Seite 953). Danach ist der Gewinn aus der Veräußerung obligationsähnlicher Genussrechte steuerpflichtig; ein Bestandsschutz besteht nach § 52a Abs. 10 Satz 6 EStG nicht.

Der BFH hat zudem angeführt, dass die Kreditinstitute insoweit das BMF-Schreiben nicht hätten anwenden sollen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten und der Anwendung des o. g. Urteils Folgendes:

1.)
Auf Grund der Systematik der Abgeltungsteuer bleibt es dabei, dass die Kreditinstitute als Organe der Steuererhebung die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich des Kapitalertragsteuereinbehalts anzuwenden haben (vgl. BT-Drs. 17/3549 Seite 6). Nur so kann verhindert werden, dass der Umfang der Steuererhebung davon abhängig ist, bei welchem Institut der Steuerpflichtige sein Kapital anlegt.

2.)
Randziffer 319 des BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2012 (BStBl I Seite 953) wird wie folgt geändert:

"Für die Veräußerung von obligationsähnlichen Genussrechten und Gewinnobligationen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 5 EStG in der bis 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung findet § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG (BFH vom 12. Dezember 2012 [BStBl 2013 II Seite ...]) Anwendung."

Das BMF-Schreiben ist insoweit auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Dieses BMF-Schreiben wird gleichzeitig mit dem BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 - I R 27/12

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken