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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Unternehmen
müssen sich jetzt auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren vorbereiten.
Es gibt keine Übergangsfrist. Nur der Einzelhandel kann das
Elektronische Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2016 weiter
nutzen.
Die Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Euroraum
werden vereinheitlicht. Das erleichtert den Zahlungsverkehr und macht
ihn sicherer. Ab 1. Februar 2014 lösen die SEPA-Zahlungsverfahren die
bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab.
Firmen müssen aktiv werden
Ab
dem 1. Februar 2014 müssen Unternehmen mit SEPA arbeiten.
Zahlungsdienstleister, wie Banken und Sparkassen, schätzen, dass
lediglich ein Drittel der Firmenkunden vollständig auf SEPA vorbereitet
sind. Sie sehen den höchsten Informationsbedarf bei kleinen und
mittleren Unternehmen sowie bei Vereinen.
Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwartet von den
Zahlungsdienstleistern, dass sie einzelne Kunden und Kundengruppen, die
Lastschrifteinreicher sind, gezielt ansprechen und entsprechend
unterstützen. Doch Unternehmen sollten selbst aktiv werden, sich an ihr
Kreditinstitut wenden.
Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
Unternehmen
benötigen unter anderem eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese
können sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Die
Bundesbank empfiehlt, diesen Prozess möglichst bis Ende Oktober 2013
abzuschließen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine
kontounabhängige, eindeutige Kennung. Sie identifiziert zusätzlich den
Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher.
Neue Kontokennung IBAN
Ab
dem 1. Februar 2014 ersetzt die IBAN (International Bank Account
Number) die bisherige nationale Kontokennung. Die IBAN setzt sich
zusammen aus:
Hat ein Unternehmen mehrere Konten, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben.
Die
zusätzliche Angabe des BIC entfällt bei Inlandzahlungen ab 1. Februar
2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen ab 1. Februar 2016.
SEPA - schnell, kostengünstig, sicher
SEPA-Überweisungen
gibt es bereits seit 2008. Mit der Umstellung am 1. Februar 2014
entfällt das derzeit kostenintensive Nebeneinander von inländischen
Zahlungsverkehrsprodukten und SEPA-Produkten. Zahlungen in Euro
innerhalb der Europäischen Union können künftig schneller und
kostengünstiger durchgeführt werden.
Jeder Kontoinhaber, ob
Privatperson, Unternehmen oder Verein ist von der Umstellung auf SEPA
betroffen. Vorteile: Sie alle können unabhängig von ihrem Sitz oder
Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr steuern:
effizient, sicher und einheitlich. Sie haben europaweit freie Kontowahl.
Für ihre Kontoführung können sie sich das Kreditinstitut mit dem besten
Preis-Leistungs-Verhältnis in ganz Europa aussuchen.
Quelle: Bundesregierung
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