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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Länderkammer will die Banken verpflichten, allen Bürgern die Führung eines
Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Ziel eines Gesetzentwurfs (17/14363)
ist es, sämtlichen Verbrauchern die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
zu ermöglichen.
Der Bundesrat zitiert diverse Hochrechnungen, nach denen die Zahl der Bürger,
denen bislang ein Girokonto versagt ist, auf knapp 600.000 bis fast eine
Million geschätzt wird. Bei Guthabenkonten mit bestimmten grundlegenden
Funktionen können nur Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, die das vorhandene
Guthaben nicht übersteigen.
Die Regierung lehnt den Vorstoß der Länderkammer mit dem Verweis auf
Bestrebungen der Brüsseler Kommission ab, eine entsprechende EU-Richtlinie zu
verabschieden. Den Abschluss der Beratungen über diese Initiative solle man
abwarten.
Zum vollständigen Text dieser Meldung
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 426/2013
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