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  • 08.07.2013 – Schutz für Kleinanleger vor rücksichtsloser Risikobereitschaft von Investmentfonds
    08.07.2013 – Schutz für Kleinanleger vor rücksichtsloser Risikobereitschaft von Investmentfonds
    FINANZEN – Steuer & Recht Kleinanleger sollen besser vor Investmentfonds geschützt werden, die mit ihrem Geld unnötige Risiken eingehen. Ein entsprechender Gesetzentwur...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

Schutz für Kleinanleger vor rücksichtsloser Risikobereitschaft von Investmentfonds

 

Kleinanleger sollen besser vor Investmentfonds geschützt werden, die mit ihrem Geld unnötige Risiken eingehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 03.07.2013 verabschiedet. Die neuen Vorschriften legen fest, wer für finanzielle Misswirtschaft verantwortlich gemacht werden kann, und regeln die Vergütung für Fondsmanager neu, um sie zu ermutigen, akzeptable Risiken einzugehen und langfristiger zu planen.

EU-regulierte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), die Vermögenswerte von Kleinanlegern zusammenlegen, um Anleihen, Aktien oder andere Finanzprodukte zu kaufen, verfügen derzeit über ein Fondsvermögen von fast 6.800 Milliarden Euro.

"OGAW-Manager sollten das Geld von Kleinanlegern nicht in hochriskante Finanzinstrumente investieren. Die Vorschriften, die am 03.07.2013 verabschiedet wurden, werden diese Anleger schützen, indem die Rolle und die Verantwortung der Finanzprofis, die ihr Geld verwalten, genau festgelegt werden, und indem Anreize geschaffen werden, eher auf langfristige Anlageerfolge denn auf kurzfristige Gewinne zu schauen", sagte Sven Giegold (Grüne/EFA, DE).

Eine einzige Verwahrstelle
Um klarzustellen, wer für die Guthaben der Kleinanleger verantwortlich ist, würde das neue Gesetz die OGAW dazu verpflichten, eine einzige "Verwahrstelle" (Wertpapierfirma oder Kreditinstitut) zu benennen, die die Zahlungen der Anleger in den Fonds überwacht und als Verwahrer ihrer Vermögenswerte wirkt.

Solche Treuhänder dürften nicht unautorisiert handeln, und müssten die Guthaben der Anleger von ihren eigenen Einlagen klar trennen. Sie dürfen die ihnen anvertrauten Gelder weder als Sicherheit bei anderen Geschäften verwenden noch auf eigene Rechnung investieren. Die Verwahrstelle könnte für etwaige Verluste von Vermögenswerten haften, selbst wenn diese von anderen gehalten werden.

Vergütungen
Fondsmanager würden verpflichtet, keine Investitionsrisiken einzugehen, denen ihre OGAW-Investoren nicht zugestimmt haben. Wenn ein OGAW Verluste macht, würde ihre Vergütung gekürzt oder sogar zurückgehalten. Die Hälfte der variablen Komponente ihrer Vergütung würde in Vermögenswerten des OGAW gezahlt werden, und die Überweisung von mindestens weiteren 40 % würde verzögert, um die Manager zu einer langfristigen Planung anzuspornen.

Sanktionen
Alle EU-Mitglieder müssten in ihren Gesetzesvorschriften harmonisierte verwaltungsrechtliche Sanktionen für Fonds vorsehen, die die nationalen Regeln für Genehmigung und die Berichterstattung für OGAW missachten.

Diese Sanktionen würden öffentliche Verwarnungen, ein zeitweiliges oder permanentes Fondsmanagement-Verbot für die Verantwortlichen und die Einziehung von Verwaltungsgebühren, die die Gewinne während des Regelverstoßes bis um das zehnfache übersteigen können, einschließen. Mitgliedstaaten könnten auf freiwilliger Basis auch strafrechtliche Sanktionen einführen.

Die nächsten Schritte
Die Plenarabstimmung über diesen Gesetzesvorschlag gibt dem Verhandlungsteam des Parlaments ein starkes Mandat für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.

Quelle: EU-Parlament

 

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