Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Sofortmaßnahmen der Steuerverwaltungen der vom
Juni-Hochwasser betroffenen Bundesländer zur Vermeidung unbilliger Härten
Durch das Hochwasser Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen
Süd- und Ostdeutschlands beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung der
Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern zu
erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten soll auch durch
steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten unbürokratisch geholfen
werden.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die
Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht,
die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den
Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten
Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der
Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung
fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und
Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und
Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche
Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von
Hausrat und Kleidung.
Darüber hinaus wird bei steuerlichen Nachweispflichten großzügig verfahren.
Dies gilt auch für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen
der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.
Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher
Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen eines ggf. in
Betracht kommenden Erlasses der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer sollten sich
die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.
Länderspezifische Informationen:
Siehe auch die Pressemitteilung des BMWi: "Hilfe für Hochwasseropfer steht ab sofort bereit".
Quelle: BMF
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