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  • 10.06.2013 – Aufbau eines Trennbankensystems
    10.06.2013 – Aufbau eines Trennbankensystems
    FINANZEN – Steuer & Recht Banken müssen in Zukunft ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und trägt zur Stab...

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ApoRisk® Nachrichten - Finanzen:


Steuer & Recht

Aufbau eines Trennbankensystems

 

Banken müssen in Zukunft ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Das stärkt ihre Zahlungsfähigkeit und trägt zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung passierte heute abschließend den Bundesrat.

Nach dem Trennbankengesetz müssen Einlagenkreditinstitute, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die Risiken aus eigenen spekulativen und riskanten Geschäften vom Kundengeschäft trennen.

Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute
Mit dem Gesetz baut die Bundesregierung den Ordnungsrahmen für den Finanzsektor weiter aus. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sagte dazu im Februar: "Wir gehen damit die Probleme der mangelnden Krisenfestigkeit des Finanzsystems und der mangelnden Verantwortlichkeit der Banken und der Banker frontal an und fügen unserem seit dem Beginn dieser Legislaturperiode konsequent verfolgten neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte weitere wichtige Bausteine hinzu."

Die Vorschriften sollen es ermöglichen, frühzeitig Maßnahmen für in Schieflage geratene systemrelevante Banken ergreifen zu können.

Global und national systemrelevante Institute müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sanierungspläne vorlegen und diese mindestens einmal im Jahr aktualisieren. Die BaFin erstellt Abwicklungspläne für diese Institute und aktualisiert diese ebenfalls mindestens einmal jährlich.

Strafbarkeit von Geschäftsleitungen
Der Gesetzentwurf begründet außerdem die Strafbarkeit von Geschäftsleiterinnen und -leitern von Banken und Versicherungen im Risikomanagement. Er schafft auf der Grundlage bestehender Vorschriften konkrete Pflichten für das Risikomanagement.

Die Verletzung dieser Pflichten wird bestraft, wenn als Folge ein Kreditinstitut in seinem Bestand gefährdet oder ein Versicherungsunternehmen insolvent wird. Die Bundesregierung sanktioniert so Missmanagement und trägt zur Vermeidung künftiger Unternehmenskrisen bei.

Deutschland nimmt erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein und geht beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voran. Es folgt hierbei im Wesentlichen den Erkenntnissen und Empfehlungen des Liikanen-Berichts.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesregierung

 

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