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Steuer & Recht
Verbraucher in Deutschland sollen künftig genau wissen, welchen Anlageberater sie vor sich haben: einen Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert, oder einen unabhängigen Berater, dessen Dienst der Kunde selbst vergütet.
Die Bundesregierung führt deshalb den geschützten Beruf des
"Honorar-Anlageberaters" ein und hat dazu einen Gesetzentwurf
verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 26. April beschlossen.
Beratungskriterien klar definiert
"Mit dem Gesetz haben wir eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu
einer besseren Finanzberatung zurückgelegt", begrüßte
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner den Beschluss des Bundestages.
"Die Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage großer
Handlungsbedarf besteht, die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher
auszurichten."
Die Honorarberatung könne diesem Anspruch am besten gerecht werden, da sie
nicht durch Provisionszahlungen beeinflusst wird. "Indem wir die Kriterien
einer Honorarberatung klar definieren, erschließen wir ein neues Geschäftsfeld.
Ich bin davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem
Erfolgsmodell wird", sagte Aigner.
Anlageberatung wird in Deutschland derzeit hauptsächlich in Form der provisionsgestützten
Beratung erbracht. Heute gibt es nur etwa 1.500 Honorarberater gegenüber etwa
300.000 provisionsabhängigen Beratern.
Das will die Bundesregierung im Sinne der Verbraucher ändern. Denn oft wissen
die Kunden nicht, ob ein Anlageberater Provisionen bestimmter Anbieter oder
Emittenten erhält und daher vor allem deren Produkte empfiehlt. Daran hat auch
die gesetzliche Offenlegungspflicht des Beraters nicht viel geändert.
Der Kunde steht im Vordergrund
Die Bundesregierung stellt Honorarberatung erstmals auf eine gesetzliche
Grundlage und schafft damit den Einstieg in eine Alternativkultur der
Anlageberatung.
"Der Kunde und seine persönlichen Interessen müssen immer im Vordergrund
stehen. Nur Banken und Berater, die diesen Grundsatz berücksichtigen, werden
langfristig auf dem Anlagemarkt erfolgreich sein können", unterstrich
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Der Gesetzentwurf basiert auf
einer Initiative des Verbraucherministeriums von 2011.
Beratung und Verkauf trennen
Dem Verbraucher muss im Beratungsgespräch klar sein, mit wem er es zu tun hat:
Mit einem Vermittler, der vom Verkauf von Finanzprodukten profitiert und für
den die Beratung eine notwendige Vorstufe darstellt; oder mit einem
unabhängigen Berater, der von der Beratungsleistung lebt - dem Honorar, das
unabhängig vom Verkauf der Finanzprodukte ist. Die Bundesregierung will daher
den Verkauf von Anlage-Produkten und die reine Beratungskompetenz voneinander
trennen.
Besserer Marktüberblick
Die künftigen Honorarberater müssen weitergehende Anforderungen erfüllen als
Anlageberater auf Provisionsbasis:
EU-Regelung
erst später
Das Honoraranlageberatungsgesetz ist ein weiterer Baustein für den neuen
Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte und für mehr Verbraucherschutz. Auch damit
ist Deutschland Vorreiter in Europa.
Zwar verfolgt die EU-Kommission ein vergleichbares Konzept für eine
"unabhängige Beratung", die deutsche Regelung ist aber umfassender.
Mit der Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial
Instruments Directive) wird zudem nicht vor 2015 gerechnet.
Quelle: Bundesregierung
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