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Steuer & Recht
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der französische Finanz- und Wirtschaftsminister Pierre Moscovici haben sich am 24. April 2013 in einem Brief an die Europäische Kommission gewandt und fordern ein ambitioniertes europäisches Vorgehen gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität.
Der Schutz der Integrität des Binnenmarktes vor unerlaubten Geldströmen und den negativen Effekten durch nicht-kooperative Jurisdiktionen, die den nationalen Haushalten wichtige finanzielle Ressourcen entziehen, ist ein vorrangiges Anliegen französischer und deutscher Finanzpolitik.
Unmittelbar vor Beginn der Verhandlungen zur vierten Geldwäsche-Richtlinie in Brüssel und vor dem Hintergrund der signifikanten Fortschritte, die im Rahmen des G20 Treffens in Washington am 18. und 19. April erreicht wurden, rufen Frankreich und Deutschland die Europäische Kommission auf, eine Führungsrolle im Kampf gegen Geldwäsche einzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Entwicklung einer angemessenen Risikomanagementstrategie durch die Europäische Kommission. Diese sollte als Leitlinie für Finanzinstitute im Kampf gegen Geldwäsche dienen.
Frankreich und Deutschland drängen auch auf eine bessere Harmonisierung der nationalen Anti-Geldwäsche Regeln. Die 4. Geldwäsche-Richtlinie sollte genutzt werden, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, den wirklich wirtschaftlich Berechtigten von Stiftungen und anderen Rechtsformen juristischer Personen zu identifizieren. Dies wäre eine entscheidende Verbesserung bei der Transparenz von Geldströmen. Frankreich und Deutschland bitten die Europäische Kommission, die Umsetzung der europäischen Anti-Geldwäscheregeln in den Mitgliedstaaten zu begleiten und zu kontrollieren.
In ihrem Brief schlagen Minister Schäuble und Minister Moscovici vor, dass die EU weltweit den Kampf gegen Finanzkriminalität anführt und eine europäische Politik gegen nicht-kooperative Jurisdiktionen entwickelt. Dies würde dazu beitragen, Schwierigkeiten und Hindernisse im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu reduzieren. Insbesondere sollte die Europäische Kommission mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, nicht-kooperative Jurisdiktionen zu identifizieren und ein Bündel an Maßnahmen zu entwickeln, um die Integrität des Binnenmarktes vor diesen zu schützen. Dies beinhaltet die Möglichkeit, die Tätigkeiten von Europäischen Finanzinstituten mit oder in diesen Staaten zu begrenzen.
Quelle: BMF
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