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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die Abgeordneten haben am 16.04.2013
eine Höchstgrenze für Banker-Boni eingeführt, für die Einschränkung
spekulativer Risiken gestimmt, Mindesteigenkapitalanforderungen erhöht und die
Bankenaufsicht verstärkt. Dieses EU-Bankenreformpaket ist das bisher
umfassendste und soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Erleichterungen der
Kreditvergabe an KMU sollen die Realwirtschaft und damit das Wachstum
ankurbeln.
"Die neuen Regeln sind die umfassendste und tiefgreifendste
Bankenregulierung in der Geschichte der EU. Die neuen einheitlichen Regeln für
alle 8.200 Banken in der EU sind das Fundament, auf dem das Haus der
Bankenunion weitergebaut wird. Die einheitliche EU-Bankenaufsicht wird das
Dach. Jetzt müssen wir mit dem geplanten EU-Bankeninsolvenzrecht und der
Einlagensicherung die Wände in das Haus einziehen. Ziel ist, dass europäische
Banken ein Fels in der Brandung der weltweiten Finanzmärkte werden. Mit der
Regelung der Banker-Boni setzen wir nicht die Höhe der Gehälter fest. Das ist
nicht Aufgabe der Gesetzgeber. Sondern wir schaffen Fairness und Transparenz
und tragen zu einem Kulturwandel bei", sagte Othmar Karas (EVP, AT)
Berichterstatter für das Bankenreformpaket.
Banker-Boni
Um spekulative Risiken einzuschränken, sollte der Bonus nicht höher als das
Jahresgehalt ausfallen. Er kann nur dann auf die maximal doppelte Summe erhöht
werden, wenn mindestens 66 % der Aktionäre zustimmen, vorausgesetzt dass
mindestens die Hälfte der Aktien oder der entsprechenden Eigentumsrechte
vertreten sind, ansonsten 75 % der Aktionäre.
Um Bankern einen Anreiz zur langfristigen Planung zu geben, müssen mindestens
25 % einer Vergütung, die 100 % des Jahresgehalts übersteigt, für mindestens
fünf Jahre zurückgestellt werden.
Eigenkapitalanforderungen und Puffer
EU-Banken werden verpflichtet, mehr und hochwertigeres Kapital zu halten, um künftige
Krisenschocks aus eigener Kraft überstehen zu können, d. h. mindestens 8 %
qualitativ gutes Kapital, von dem knapp über die Hälfte hartes Kernkapital
("Tier 1" - eine besonders strenge Definition von Kernkapital) sein
muss. Dieses Kapital muss hinreichend liquid, d. h. leicht in Bargeld
umwandelbar sein, um Anleger und Gläubiger im Notfall auszahlen zu können.
Banken müssen ebenfalls einen "Kapitalerhaltungspuffer" einrichten,
um Verluste auszugleichen und Kapital zu schützen, sowie einen "antizyklischen
Kapitalpuffer", um sicherzustellen, dass sie in Zeiten wirtschaftlichen
Wachstums eine ausreichende Kapitalbasis aufbauen, damit in Krisenzeiten eine
kontinuierliche Kreditversorgung gewährleistet ist.
Kreditvergabe an die Realwirtschaft
Um die Banken zu ermutigen, Darlehen an KMU zu vergeben, soll entsprechenden
Forderungen ein geringeres Risikogewicht zugeordnet werden. Dies würde wiederum
die Kapitalanforderungen an die Banken verringern und ihnen so mehr Spielraum
für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft geben.
Offenlegungs- und Aufsichtsregeln
Die neuen Regeln werden Banken verpflichten, Gewinne, Steuern und erhaltene
staatliche Beihilfen pro Land offenzulegen, sowie den Umsatz und die Anzahl der
Angestellten. Ab 2014 müssen diese Informationen der Europäischen Kommission
mitgeteilt und ab 2015 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Banken werden durch die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten
beaufsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA),
deren Aufsichtsbefugnis erweitert wird.
Verordnung und Richtlinie
Das Paket besteht aus einer Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements
Regulation, CRR) und aus der vierten Auflage der Eigenkapitalrichtlinie
(Capital Requirements Directive, CRD IV). Die CRR führt die ersten EU-weiten
Aufsichtsvorschriften für alle Banken in den Mitgliedstaaten ein. Sie soll mit
gewährleisten, dass die "Basel III" genannten internationalen
Eigenkapitalstandards für Banken überall in der EU eingehalten werden.
Die Richtlinie "CRD IV" gewährt den EU-Ländern eine flexiblere
Handhabung, so wie das Recht, inländische Banken zu verpflichten, mehr Kapital
als vorgeschrieben einzubehalten, um sie beispielsweise vor den negativen
Folgen von Immobilienblasen zu schützen.
Die CRR-Verordnung wurde mit 595 Stimmen angenommen, bei 40 Gegenstimmen und 76
Enthaltungen, die CRD-Richtlinie mit 608 Ja-Stimmen bei 33 Nein-Stimmen und 67
Enthaltungen.
Nächste Schritte
Die neuen Vorschriften müssen vom EU-Ministerrat formell verabschiedet werden,
um am 1. Januar 2014 in Kraft treten zu können.
Quelle: EU-Parlament
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