Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Die deutsche Kreditwirtschaft will, dass die bundeseigene KfW-Bankengruppe (die ehemalige Kreditanstalt für Wiederaufbau) der gleichen Aufsicht unterliegt wie jede andere deutsche Bank auch. Das machten am 15.04.2013 der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bankenverband, der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken und der Verband Deutscher Pfandbriefbanken in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss deutlich, der zu einem öffentlichen Fachgespräch geladen hatte.
Nach dem Kreditwesengesetz gilt die staatliche Förderbank KfW nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne dieses Gesetzes. Damit unterliegt sie auch nicht wie andere Banken der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Deutsche Bundesbank. Zwar hält sie wesentliche Aufsichtsvorschriften ein, aber lediglich auf freiwilliger Basis. Das wollen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ändern und haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (17/12815) eingebracht. Danach soll das Bundesfinanzministerium ermächtigt werden, im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium per Rechtsverordnung festzulegen, welche bankenaufsichtsrechtlichen Vorschriften bei der KfW anzuwenden sind. In der Begründung heißt es, die KfW habe zwar ein besonderes Geschäftsmodell, verfolge einen gesetzlich festgelegten staatlichen Auftrag und sei daher grundsätzlich nicht mit anderen Kreditinstituten vergleichbar. Es gebe aber "ein Bedürfnis, rechtsverbindlich und transparent festlegen zu können, welche bankenaufsichtlichen Standards für die KfW entsprechend gelten".
In dem öffentlichen Fachgespräch zu diesem Gesetzentwurf begründete eine Vertreterin der Unionsfraktion den Vorstoß der Koalitionsfraktionen damit, dass es gelte, "den Staat vor Risiken zu bewahren, die auch aus einer Förderbank kommen könnten". Die an dem Gespräch teilnehmenden Sachverständigen aus der Kreditwirtschaft, der Finanzaufsicht sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßten diesen Vorstoß einhellig. Allerdings geht er den Verbänden der Kreditwirtschaft nicht weit genug. Sie fordern statt einer ministeriellen Verordnung eine gesetzlich verbindliche Festlegung von Aufsichtsnormen, die denen anderer Banken entsprechen. Eine Vertreterin der Kreditwirtschaft begründete dies im Ausschuss vor allem damit, dass die KfW mit verschiedenen ihrer Geschäftstätigkeiten in Konkurrenz zu privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Banken stehe. Die Förderfähigkeit der KfW werde dadurch nicht eingeschränkt, da diese auf der Bundesgarantie für die KfW sowie ihrer Befreiung von der Körperschaftsteuer beruhe.
Die Repräsentanten von Bafin, Bundesbank und DIHK schlossen sich dieser Ansicht allerdings nicht an. Der Repräsentant der KfW wies zudem darauf hin, dass diese aufgrund ihrer Größe als systemrelevant eingestuft und der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank unterliegen würde, wenn sie als normale Bank gelten würde. Daran habe niemand in Europa Interesse, weshalb die KfW wie auch nationale Förderbanken anderer Länder ausdrücklich von der Europäischen Bankenrichtlinie ausgenommen sei.
Quelle: Deutscher Bundestag
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.