ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 02.09.2009 - ApoRisk® News Apotheke: Wenn der Feuerschlucker auf der Betriebsfeier auftritt
    02.09.2009 - ApoRisk® News Apotheke: Wenn der Feuerschlucker auf der Betriebsfeier auftritt
    Zusätzlich zum Honorar muss bei der Auftragsvergabe an selbstständige Künstler oder Publizisten eine weitere Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichtet werden.

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Apotheke:

Wenn der Feuerschlucker auf der Betriebsfeier auftritt

 

Zusätzlich zum Honorar muss bei der Auftragsvergabe an selbstständige Künstler oder Publizisten eine weitere Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichtet werden.

Viele Unternehmer wissen nichts über die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe für beauftragte Künstler, obwohl sie zur Zahlung verpflichtet sind. Dabei bieten die Internetseiten der Künstlersozialkasse (KSK) umfassende und leicht verständliche Informationen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind künstlerisch oder publizistisch tätige Personen in der KSK pflichtversichert. Für Versicherte kann die Mitgliedschaft in der KSK durchaus von Vorteil sein. Trotz vollem Versicherungsschutz müssen sie nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Die übrigen 50 Prozent werden durch die Verwerter (zum Beispiel Galerien, Verlage oder Fernseh- und Rundfunkanstalten) sowie einen 20-prozentigen Bundeszuschuss finanziert.

Abgabepflicht für Auftraggeber

Zu den Unternehmen, die mit einer so genannten Künstlersozialabgabe einen Teil der Beiträge zur KSK finanzieren müssen, zählen unter anderem Firmen, die regelmäßig selbständige Künstler und Publizisten - zum Beispiel zur Gestaltung ihrer Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit - beauftragen. Das gilt auch für die Gestaltung einer Homepage oder die Herausgabe eines E-Mail-Newsletters.

Eine Abgabepflicht besteht bereits dann, wenn regelmäßig einmal jährlich entsprechende Werbemaßnahmen durchgeführt werden. Wird also zum Beispiel ein selbständiger Grafiker, Fotograf oder Texter beauftragt, sind Abgaben an die KSK zu entrichten.

Auch Firmen, die im Rahmen einer Betriebsfeier oder sonstigen Veranstaltung (Präsentationen, Messeauftritt) selbständige Künstler beauftragen, müssen dieses der KSK melden und eine Künstlersozialabgabe zahlen. Selbst wenn der Künstler selber nicht Mitglied der Kasse ist, wird die Abgabe fällig.

Höhe der Künstlersozialabgabe

Der von den Auftraggebern zu zahlende Beitragssatz beträgt im diesem Jahr 4,4 Prozent der gezahlten Honorare. Solche und viele weitere Fakten sind auf den Internetseiten der Künstlersozialkasse zu finden.

Unterteilt nach Versicherten und Verwertern werden dort zahlreiche Formulare und Informationsschriften zum kostenlosen Download angeboten. (verpd)

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken