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Wissen & Tipps
Die
Tarifpartner sollen ab 2018 über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns
entscheiden. "Das Gesetzespaket der Bundesregierung stärkt die
Tarifpartner", sagte Bundesarbeitsministerin Nahles beim
Unternehmerforum des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.
Anschließend diskutierte Nahles mit Betriebsratsvorsitzenden der
Dax-30-Unternehmen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
gesetzlichen Mindestlohn sieht vor, dass die Tarifpartner eine wichtige
Rolle bei der Festlegung des künftigen allgemeinen Mindestlohns spielen.
Nicht der Gesetzgeber, sondern eine unabhängige Kommission aus
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern soll ab 2018 über die Anpassung
des Mindestlohns entscheiden.
Danach kann die Bundesregierung die
Anpassung durch Verordnung für alle Arbeitgeber sowie Beschäftigte
verbindlich machen. Zudem werde die erleichterte
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen die Tarifeinheit
stärken, so Nahles.
Gute Löhne sichern Fachkräfte
Die
Bundesregierung hat die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde ab 2015 im Januar auf
den Weg gebracht. Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn sind bis
Ende 2016 möglich.
Das Handwerk braucht gut ausgebildete Leute.
Eine Handwerksausbildung sei gleichwertig mit einer akademischen
Ausbildung und müsse mehr Anerkennung erfahren. "Gute Löhne gehören
dazu", so Nahles.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Dadurch werden Fehlanreize bei jungen Menschen vermieden, sich gegen
eine Ausbildung zu entschließen. Bei der Diskussion um die Altersgrenze
gehe es um Jugendliche mit schlechten Schulerfahrungen, erklärte Nahles.
Sie müssten für eine Ausbildung ertüchtigt und gewonnen werden.
Alle Potenziale nutzen
Das
Handwerk bilde über die Hälfte der Jugendlichen mit Hauptschulabschluss
aus, lobte die Bundesarbeitsministerin. Die Wirtschaft betreibe oft
eine Bestenauslese - zugunsten von großen und mittelgroßen Unternehmen.
Die
Betriebe sollten sich auch für das Potenzial beispielsweise von
Zugewanderten oder Spätstartern öffnen. Dafür biete die Bundesregierung
den Unternehmen Hilfestellungen an: So ist die Berufsbegleitung beim
Übergang von der Schule in die Berufsausbildung ein Schwerpunkt des
ESF-Programms.
Ferner können Betriebe auch junge Fachkräfte aus
Europa gewinnen. Das Sonderprogramm des Bundes zur Förderung der
beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und
arbeitslosen Fachkräften aus Europa (MobiPro-EU) läuft weiter, so
Nahles.
Lob für Rente mit 63
Bei einem
weiteren Termin sprach Bundesarbeitsministerin Nahles mit den
Betriebsratsvorsitzenden der Dax-30-Unternehmen unter anderem über die
Rente mit 63. Der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand beschäftigt
viele Menschen in den großen deutschen Unternehmen. Mit dem
Altersteilzeitgesetz seien flexible Lösungen möglich, so Nahles.
Aber
die Aussicht, nach 45 Arbeitsjahren abschlagfrei mit 63 in Rente gehen
zu können, kommt bei den Mitarbeitern gut an. "Die Betroffenen sind sehr
froh, das in Anspruch nehmen zu können", so Manfred Schoch, der
Gesamtbetriebsratsvorsitzende von BMW. Nahles und Schoch sind überzeugt,
dass es keine Frühverrentungswelle geben werde.
Missbrauch von Werkverträgen verhindern
Mit
den Betriebsratsvorsitzenden sei auch konkret und emotional über die
steigende Zahl von Werkverträgen gesprochen worden. Der
Koalitionsvertrag müsse im Hinblick auf Werkverträge zügig umgesetzt
werden, so Nahles. Der Koalitionsvertrag sieht vor, einen Missbrauch von
Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.
Das Verhältnis von
Teilzeit zu Vollzeitarbeit müsse diskutiert werden. Freiwillige Teilzeit
zu arbeiten sei in Ordnung, Teilzeit dürfe aber nicht zur Falle werden,
warnte die Ministerin.
Flexibel arbeiten
Flexible
Arbeitszeitmodelle waren ein weiterer Gesprächsschwerpunkt. Von Seiten
der Betriebsräte sollen Arbeitsgruppen zu diesem Thema eingerichtet
werden. Nahles betonte, dass es gut sei, wenn Menschen über die
Regelaltersgrenze hinaus fit seien und arbeiten wollen.
Für
September ist ein weiteres Gespräch zwischen Ministerin und
Betriebsratsvorsitzenden geplant. Dann soll erneut über flexible
Arbeitszeitmodelle gesprochen werden.
Quelle: Bundesregierung
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