ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 05.04.2014 – Impfstoffrabattverträge: Apothekerin unterliegt vor Landessozialgericht
    05.04.2014 – Impfstoffrabattverträge: Apothekerin unterliegt vor Landessozialgericht
    APOTHEKE – Steuer & Recht Wenn auf Rezepten kein bestimmter Impfstoff angegeben ist, sondern nur die Impfindikation (sog. produktneutrale Verschreibungen) ist dies in recht...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Steuer & Recht

Impfstoffrabattverträge: Apothekerin unterliegt vor Landessozialgericht

 

Wenn auf Rezepten kein bestimmter Impfstoff angegeben ist, sondern nur die Impfindikation (sog. produktneutrale Verschreibungen) ist dies in rechtlicher Hinsicht jedenfalls vorläufig nicht zu beanstanden. In diesem Fall müssen Apothekerinnen und Apotheker diejenigen Impfstoffe ausgeben, über die gesetzliche Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge abgeschlossen haben. Dies entschied der 4. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem sich eine Apothekerin gegen die entsprechende Vorgabe der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gewandt hatte.

Hintergrund des Streits war, dass wegen der von allen gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossenen Rabattverträge für die Versicherten kein Anspruch auf Versorgung mit anderen, von diesen Verträgen nicht erfassten Impfstoffen besteht. Verordnet der behandelnde Arzt gleichwohl ohne zwingende medizinische Begründung einen anderen Impfstoff, entfällt nicht nur der Vergütungsanspruch des verordnenden Arztes, sondern auch derjenige des Apothekers. Die AOK hatte alle Apothekerinnen und Apotheker aufgefordert, auch auf eine produkt-neutrale Verschreibung nur die rabattierten Impfstoffe auszuwählen. Dies wollte die im Landkreis Böblingen ansässige Apothekerin nicht hinnehmen und stellte beim Sozialgericht Stuttgart einen Eilantrag. Sie könne nicht gezwungen werden, bestimmte verschreibungspflichtige Impfstoffe ohne die erforderliche Verschreibung abzugeben, begründete die Antragstellerin ihr Begehren. Das Sozialgericht gab ihr Recht und verbot der AOK die Behauptung, als Inhaberin einer Apotheke sei die Antragstellerin verpflichtet, im Fall einer produktneutralen Verschreibung ohne genaue Bezeichnung des Impfstoffs den rabattierten Impfstoff auszuwählen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohte das Gericht der AOK ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro an.

Für die Apothekerin war der Erfolg jedoch nicht von Dauer; auf die Beschwerde der AOK hob der 4. Senat des Landessozialgerichts den Beschluss der Vorinstanz auf und lehnte den Eilantrag letztinstanzlich ab. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes könnten zwar nicht alle Rechtsfragen abschließend geklärt und die noch ausstehende Entscheidung in der Hauptsache nicht vorweggenommen werden; bei der vorzunehmenden Interessenabwägung seien aber die Interessen der AOK stärker zu gewichten als diejenigen der Antragstellerin. Deren Umsatz mit den betroffenen Impfstoffen falle im Verhältnis zum Gesamtumsatz nicht derart ins Gewicht, dass eine Existenzgefährdung drohe. Demgegenüber bestehe ein überwiegendes Allgemeininteresse an einer Stärkung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Diesem Zweck dienten auch die streitigen Impfstoffrabattverträge.

LSG Baden-Württemberg, Beschluss L 4 KR 3593/13 ER-B vom 27.03.2014

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken