Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze
des gewerblichen Rechtsschutzes wurde am 29.10.2013 verkündet (BGBl. I S.
3830). Durch das Gesetz sollen die Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA), insbesondere in Patentsachen, praxisgerecht optimiert werden.
Die Verfahren vor dem DPMA sollen transparenter, effizienter und flexibler
werden.
Am Tag nach der Verkündung treten zwei wesentliche Kernpunkte des Gesetzes in
Kraft: Zum einen wird die aus Datenschutzgründen notwendige Rechtsgrundlage für
die Online-Akteneinsicht geschaffen. Zum anderen sieht das Gesetz vor, dass
durch Rechtsverordnung die signaturfreie elektronische Marken- und
Geschmacksmusteranmeldung eingeführt werden kann. Die entsprechende
Rechtsverordnung zur Umsetzung der elektronischen Marken- und
Geschmacksmusteranmeldung ohne Signaturerfordernis wird demnächst durch das
Bundesministerium der Justiz erlassen.
"Durch diese Änderungen wird der elektronische Rechtsverkehr zwischen dem
DPMA und den Anmeldern vereinfacht. In Kürze können unsere Kundinnen und Kunden
Patent- und Gebrauchsmusterakten online einsehen. Marken- und
Geschmacksmusteranmeldungen können demnächst online - ohne Signatur -
eingereicht werden. Damit kommen wir den Wünschen unserer Anmelderinnen und
Anmelder nach Kosten- und Zeitersparnissen nach und erhöhen unsere
Servicequalität", sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA.
Weitere Regelungen, die die Patentverfahren effizienter und kundenorientierter
ausgestalten, werden zum 1. April 2014 in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor,
dass die Fristen zur Einreichung von Übersetzungen englisch- und
französischsprachiger Patentanmeldungen auf 12 Monate verlängert werden. Der
Recherchebericht wird künftig auch die vorläufige Einschätzung enthalten, ob
der Anmeldungsgegenstand schutzfähig ist. Die Einspruchsfrist gegen Patente
wird von drei auf neun Monate verlängert und Anhörungen im Einspruchsverfahren
sind künftig öffentlich.
Das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze
des gewerblichen Rechtsschutzes geht auf eine Initiative des DPMA zurück. Es
wurde am 27. Juni 2013 vom Bundestag beschlossen und hat am 5. Juli 2013 in
zweiter Lesung den Bundesrat passiert.
Das Deutsche Patent- und Markenamt
Das DPMA ist das nationale Kompetenzzentrum auf dem Gebiet des gewerblichen
Rechtsschutzes in Deutschland. Mit mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ist es das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und
weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt. Die Beschäftigten in München, Jena
und Berlin erteilen Patente, tragen Marken und Muster ein und verwalten sie.
Außerdem informieren sie die Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte.
Weitere
Informationen zum DPMA finden Sie auf der Homepage.
Quelle: DPMA
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